Die Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) übermittelte am 23. Juni 2026 dem Ministerkomitee des Europarats, den Mitgliedern des Ministerkomitees, der Abteilung für die Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), den zuständigen Gremien des Europarats sowie den Parlamentariern, die Mitglied der einschlägigen politischen Ausschüssen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) sind, ein Schreiben über die Zurückweisung des Berufungsantrags durch das Berufungsgericht von Thrakien vom Fenerbahçe Kultur- und Sportverein von West-Thrakien, dessen Auflösung vom Zivilgericht erster Instanz von Rodopi angeordnet worden war, da der Namensbestandteil „West-Thrakien“ Assoziationen zur türkischen Minderheit wecke.
In ihrem Schreiben wies die ABTTF darauf hin, dass das Urteil des Berufungsgerichts von Thrakien von besonderer Bedeutung ist, da es bestätigt, dass jene Hindernisse, mit denen die Angehörigen der türkischen Minderheit in West-Thrakien bei der wirksamen Ausübung ihrer Vereinigungsfreiheit in Griechenland konfrontiert sind, in der Praxis nach wie vor nicht beseitigt sind. ABTTF merkte an, dass Griechenland die EGMR-Urteile in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere sowie die EGMR- Rechtsprechung weiterhin missachtet und nicht die Absicht hat, die genannten Urteile zu vollstrecken, und fügte hinzu, dass es vielmehr seit 2008 Maßnahmen ergriff, um den Prozess so weit wie möglich in die Länge zu ziehen.
Nachdem sie auch das besagte Schreiben der ABTTF erhalten hatte, brachte Zeynep Yıldız, Abgeordnete der Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AK-Partei) für Ankara und Mitglied der türkischen Delegation zu PACE, in ihrer Rede vor der PACE-Plenarversammlung die Zurückweisung des Berufungsantrags des Fenerbahçe Kultur- und Sportvereins von West-Thrakien durch das Berufungsgericht von Thrakien sowie die Nichtvollstreckung der EGMR-Urteile in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere durch Griechenland seit 18 Jahren zum Ausdruck.
In ihrer Rede betonte Yıldız, dass laut Artikel 1 der Satzung des Europarates besteht das grundlegende Ziel der Organisation darin, einen engeren Zusammenschluss unter ihren Mitgliedern zu verwirklichen, und merkte jedoch an, dass die gegenwärtige Atmosphäre in der PACE dazu führt, dass bestimmte Mitgliedstaaten ungerechtfertigt ins Visier genommen würden, während andere unangetastet bleiben.
Yıldız unterstrich, dass die Regeln des Europarats für alle gleichermaßen gelten müssen, und fügte hinzu, dass obwohl die Türkei das Land ist, das die EGMR-Urteile am konsequentesten und verhältnismäßigsten vollstreckt, sie ständig zur Zielscheibe gemacht wird. Im Gegensatz dazu löst die Nichtvollstreckung der EGMR-Urteile in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit 18 Jahren innerhalb der PACE keinerlei Schamgefühl aus, so Yıldız.
Unter Hinweis darauf, dass alle Verstöße gleichermaßen von Bedeutung sind, erklärte Yıldız, dass sich der in der Gründungssatzung des Europarats verankerte Zusammenschluss nicht dadurch erreicht werden kann, indem die Mitgliedstaaten gezielt angeprangert werden, sondern dadurch, dass sie dabei unterstütz werden, nicht durch manipulative und bewusst irreführende Berichte, sondern durch einen fairen und gleichberechtigten Umgang mit denen.
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