Am 5. Juli 2026 veröffentlichte das deutschsprachige Nachrichtenportal Südtirol Online (stol.it) in Italien einen Nachrichtenartikel über die türkische Minderheit von West-Thrakien.
In dem von Hatto Schmidt verfassten Beitrag mit dem Titel „Ja zur Minderheit? Nur wenn es die eigene ist“ wird darauf hingewiesen, dass die positive Reaktion Griechenlands auf die kürzlich erfolgte offizielle Anerkennung der in Polen lebenden Griechen als nationale Minderheit einen deutlichen Widerspruch in der griechischen Minderheitenpolitik offenbart. Denn während Griechenland die Existenz griechischer Minderheiten in anderen Ländern begrüßt, verweigert es die Anerkennung von Minderheiten innerhalb seiner eigenen Staatsgrenzen.
Der Artikel erläutert außerdem, dass die etwa 5.000 bis 6.000 Mitglieder umfassende griechische Gemeinschaft in Polen, die offiziell als nationale Minderheit anerkannt wurde, Nachkommen jener Menschen sind, die während des griechischen Bürgerkriegs in den Jahren 1949–1950 nach Polen geflüchtet waren.
Weiter heißt es, dass Griechenland gemäß seiner offiziellen Politik lediglich eine einzige Minderheit anerkennt, und zwar keine ethnische oder nationale Minderheit, sondern ausschließlich die im Vertrag von Lausanne von 1923 definierte muslimische Minderheit. Zugleich wird darauf verwiesen, dass die türkische Minderheit von West-Thrakien seit Jahren auf die fortdauernden Verletzungen ihrer Rechte durch Griechenland aufmerksam macht.
Der Artikel zitiert den Präsidenten der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF), Halit Habip Oğlu, mit den Worten: „Die offizielle Staatspolitik Griechenlands zielt darauf ab, die türkische Identität unserer Minderheit auszulöschen, um sie zu assimilieren, was beispiellos unter allen EU-Mitgliedstaaten ist.“
Ferner wird darauf hingewiesen, dass Griechenland die Verwendung des Wortes „Türkisch“ in Vereinsnamen untersagt und Vereine mit der Bezeichnung „türkisch“ aufgelöst hat. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in mehreren Urteilen festgestellt hat, dass diese Praxis gegen das europäische Recht verstößt, ignorieret Griechenland diese Urteile weiterhin. Erst vor wenigen Tagen hat auch das Ministerkomitee des Europarats Athen erneut aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zur Vollstreckung der EGMR-Urteile zu ergreifen.
Darüber hinaus wird auf ein weiteres EGMR-Urteil bezüglich der von Griechenland nicht anerkannten mazedonischen Minderheit verwiesen. Demnach wurde dem Verein „Haus der Mazedonischen Zivilisation“, der 1990 in Florina im Norden Griechenlands gegründet werden sollte, wurde die Registrierung verweigert, weil mit seiner Gründung angeblich eine mazedonische Minderheit in Griechenland postuliert wurde, die es nach offizieller griechischer Politik nicht gibt. Zwar stellte der EGMR 1998 einen Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit fest, Griechenland unternahm jedoch bis heute keinerlei Schritte zur Vollstreckung dieses Urteils.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.stol.it/artikel/politik/ja-zur-minderheit-nur-wenn-es-die-eigene-ist.