ABTTF-Präsident: „Wir als die türkische Minderheit von West-Thrakien sind wir sowohl unmittelbare Zeugen als auch Opfer der Funktionsmängel des Justizsystems sowie der systematischen Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in unserem Land. Seit 18 Jahren verweigert unser Land beharrlich, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere, die sie im Laufe der Jahre vollständig politisierte, zu vollstrecken und missachtet damit die Rechtsstaatlichkeit.“
Laut dem am 4. Juni 2026 von der Europäischen Kommission veröffentlichten EU-Justizbarometer 2026 belegt Griechenland im Hinblick auf die Dauer von Gerichtsverfahren und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz einen der hinteren Plätze unter den EU-Mitgliedstaaten.
Das Justizbarometer, das als eine der wichtigsten Datenquellen für den jährlichen Bericht der Europäischen Kommission zur Rechtsstaatlichkeit dient und einen Überblick über Indikatoren zu Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten bietet, untersucht auch, wie die Öffentlichkeit die Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern wahrnimmt.
Dem Bericht zufolge sind 57 % der griechischen Bürger*innen der Ansicht, dass die Gerichte und Richter des Landes nicht unabhängig sind, während fast die Hälfte zudem glaubt, dass die Regierung und Politiker*innen in die Unabhängigkeit der Justiz eingreifen.
„Das EU-Justizbarometer 2026 belegt eindeutig, dass die Justiz in unserem Land, Griechenland, nicht unabhängig ist, und dass es Probleme bei der allgemeinen Funktionsweise des Justizsystems gibt. Wie aus dem Justizbarometer hervorgeht, ist die Dauer von Gerichtsverfahren in unserem Land übermäßig lang. Die Mehrheit der Bevölkerung, sechs von zehn Personen, ist der Ansicht, dass die Justiz in unserem Land nicht unabhängig ist. Die Justizskandale und staatlichen Eingriffe in die Justiz in den letzten Jahren in unserem Land haben das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz naturgemäß erschüttert. Wir als die türkische Minderheit von West-Thrakien sind wir sowohl unmittelbare Zeugen als auch Opfer der Funktionsmängel des Justizsystems sowie der systematischen Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in unserem Land. Seit 18 Jahren verweigert unser Land beharrlich, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere, die sie im Laufe der Jahre vollständig politisierte, zu vollstrecken und missachtet damit die Rechtsstaatlichkeit. Wir fordern unser Land auf, diese objektiven Daten, die auch in den Rechtsstaatsbericht 2026 der Europäischen Kommission einfließen werden, unbedingt zu berücksichtigen und vor allem die EGMR-Urteile in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere bezüglich unserer Vereine unverzüglich zu vollstrecken“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).
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