In seiner am 29. April 2026 verabschiedeten Entschließung betonte das Europäische Parlament (EP), dass die Europäische Union (EU) auf den Werten der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, gegründet ist, und wies darauf hin, dass diese Werte von allen Mitgliedstaaten konsequent gewahrt und aktiv gefördert werden müssen, und jede Schwächung dieser Werte eine systemische Bedrohung für die Rechte und Freiheiten der in der EU lebenden Menschen darstellt.
Die Entschließung zu dem Bericht, der vom EU-Abgeordneten Kostas Arvanitis (GUE/NGL, Griechenland) verfasst wurde und die Themen wie Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit, Unabhängigkeit der Justiz, Korruptionsbekämpfung, Schutz der Zivilgesellschaft sowie Einbeziehung sozialer und wirtschaftlicher Rechte behandelt, wurde im Plenum des Europäischen Parlaments mit 387 Ja-Stimmen, 191 Nein-Stimmen und 46 Enthaltungen angenommen.
In der Entschließung wird unterstrichen, dass die Rechtsstaatlichkeit auf der bindenden Eigenschaft des Rechts über alle öffentlichen Behörden sowie auf dem wirksamen Recht jedes Einzelnen auf Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht beruht, und wird darauf hingewiesen, dass eine faire und zugängliche Justiz ein Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit darstellt, das ein unabhängiges Justizsystem voraussetzt.
Die Entschließung verurteilt den Missbrauch des Justizsystems zu politischen Zwecken, einschließlich der Unterdrückung politischer Gegner und der Einmischung in Korruptionsermittlungen, und stellt fest, dass politisch motivierte Gerichtsverfahren das öffentliche Vertrauen in verfassungsrechtliche Grundsätze und EU-Standards untergraben.
Die Entschließung unterstreicht die Bedeutung der Rolle der Zivilgesellschaft und zivilgesellschaftlicher Organisationen beim Schutz von Minderheiten sowie im Kampf gegen Diskriminierung, und fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, das rechtliche und regulatorische Umfeld für die Zivilgesellschaft weiter zu verbessern und Menschenrechtsverteidigern wirksamen Schutz zu gewähren, unter anderem durch rasche Interventionsmechanismen bei Bedrohungen.
Ferner fordert die Entschließung die Europäische Kommission auf, das Europäische Parlament bereits im Vorfeld der Erstellung des Rechtsstaatlichkeitsberichts zu konsultieren, und soweit möglich, Besuche vor Ort in die Mitgliedstaaten durchzuführen, um ein umfassenderes Bild der dortigen Situation zu vermitteln.
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hatte im Dezember 2025 ihre Änderungsvorschläge zu der Entschließung über das Büro des EU-Abgeordneten und Vorsitzenden der Intergruppe für traditionelle Minderheiten, nationale Gemeinschaften und Sprachen, Loránt Vincze (EVP, Rumänien), eingereicht. Die ABTTF hatte die Europäische Kommission aufgefordert, die künftigen Rechtsstaatlichkeitsberichte um ein neues Kapitel zu ergänzen, das auf Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung und Hass fokussiert, einschließlich jener, die sich gegen nationale Minderheiten richten. Zugleich ermutigte die ABTTF die EU nachdrücklich dazu, dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) sowie der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) des Europarats beizutreten.
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