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Batı Trakya

Politische Vertretung

3% Hürde für unabhängige Kandidaten bei den Parlamentswahlen

Das 1992 in Kraft getretene Wahlgesetz schrieb für den Einzug einer politischen Partei ins Parlament vor, daß sie bei denn allgemeinen Wahlen landesweit die 3 %"Hürde nimmt. Dies galt auch für unabhängige Kandidaten. Vor 1992 jedoch reichte es für die Wahl eines unabhängigen Kandidaten zum Abgeordneten aus, daß er dem "Wahlmaßstab" (Stimmzahl geteilt durch die Zahl der Sitze) genügte. Da es im griechischen Parlament 300 Sitze gibt, entsprach der landesweite Wahlmaßstab dem Verhältnis 1/300. Durch das neue Gesetz wurde dieses Verhältnis auf 3/100 erhöht. Diese Maßnahme machte die Wahl eines unabhängigen Kandidaten als Abgeordneter unmöglich. Selbst wenn ein unabhängiger Kandidat in einem Wahlbezirk, für den es 8 Sitze gibt, 100 % der Stimmen erhielte, könnte er nicht als Abgeordneter gewählt werden. Es hat sich offen gezeigt, daß diese antidemokratische und ungerechte Maßnahme nur ergriffen wurde, um die Wahl unabhängiger Abgeordneten aus der Minderheit in den thrakischen Provinzen zu verhindern.

Neue Diskriminierungen in der kommunalen Verwaltung

Derzeit wird in Griechenland an einer Reform mit dem Titel "Kapodistrias Programm" gearbeitet. Demnach sollen zahlreiche kleine kommunale Verwaltungen, vor allem Gemeinden, zu großen Verwaltungen zusammengefaßt werden.

Eine solche Regelung würde zu einer neuen Diskriminierung der Minderheit Anlaß geben. Die Bevölkerungszahl der Minderheit in den zwei von ihr konzentriert bewohnten Provinzen Xanthi und Rodopi beträgt 40 % bzw. über 50 %.

Nach der geplanten Reform soll es in Xanthi und Rodopi mit Angehörigen der Minderheit zu besetzende 2 oder 3 Stadtverwaltungen geben. Die Bürgermeisterämter der übrigen Verwaltungen sollen mit Griechen besetzt werden.