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Batı Trakya

Das Problem der 46.638 ausgebürgerten West-Thrakien Türken ist ein Problem der EU.

18.08.2005
ABTTF Pressebüro, Witten – 17.08.2005

Das Problem der 46.638 ausgebürgerten West-Thrakien Türken ist ein Problem der EU.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) bereitet sich darauf vor, das Pro-jekt in die Tat umzusetzen, das vorsieht, dass die wegen der 1998 ungültig erklärtem Artikel 19 des Griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes ausgebürgerten 46.638 Personen ihre Rechte bedingungslos wiedererhalten.

Bei einer offiziellen Antwort des Griechischen Innenministeriums nach einem Antrag an das Parla-ment, wurden bis jetzt 46.638 West-Thrakien und Rhodos Türken von Griechenland nach amtlicher Entscheidung ausgebürgert, weil sie „nicht griechischer Abstammung waren“ und „das Land ohne Absicht zur Wiederkehr verlassen haben“. Artikel 19 des Griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes war die rechtliche Stütze für diesen Umstand und hat entgegen allen Kritiken bis 1998 als eine offen rassistische Bestimmung in der inneren Justiz eines EU-Landes bestanden. Unter den Betroffenen wa-ren minderjährige Kinder von Eltern, von denen einer die Staatsbürgerschaft verloren hat, viele West-Thrakien Türken, die zur Ausbildung in die Türkei oder zur Arbeit nach Deutschland gegangen wa-ren. Die tragikomische Anwendung dieses Artikels war, dass sogar die bei der griechischen Armee Wehrdienstleistenden davon betroffen waren und ein Großteil der Geschädigten in West-Thrakien in-nerhalb der Grenzen von Griechenland alle ihre sozialen Rechte verloren haben. Seit 1998 wurde keine Ausbürgerung mehr angewendet, aber weil die Abschaffung des Artikels nicht rückwirkend gültig ist und die Ausbürgerung unter dem Schutz des Grundgesetzes steht, wurde für die ausgebür-gerten 46.638 Personen keine ernsthaften politischen Maßnahmen entwickelt.

Der rechtliche Weg über die Gerichte ist ineffektiv

Weil man von der Ausbürgerung erst bei Bearbeitungen beim Konsulat oder bei der Ein- und Ausrei-se an der Grenze erfährt und deswegen die Frist für ein Einspruch gegen diese Entscheidung schon verstrichen ist, ist für viele Geschädigte der rechtliche Weg über die Gerichte schon verschlossen. Andererseits war nur der rechtliche Einwand von Selahattin Galip positiv, aber ein paar Tage nach-dem ihm seine Staatsbürgerschaft wiedergegeben wurde, wurde er wegen angeblichem „Staatsverrat“ wieder ausgebürgert. Für Personen, die außerhalb von West-Thrakien leben, ist es unmöglich einen rechtlichen Einspruch zu erheben, weil sie den Gerichtsfall nicht verfolgen können. Für Personen, die in West-Thrakien leben, ist es auch unmöglich, weil die finanziellen Belastungen, für die Rentner, die ihre Rente nicht kriegen, obwohl sie ihre Beiträge gezahlt haben und für die Mitglieder der Minder-heit, die wegen ihrer Staatenlosigkeit nicht wirtschaftlich tätig sein können, zu groß sind.


Sie wurde gegen die Vereinsfunktionäre als Waffe verwendet

Auch das Vorstandmitglied der ABTTF Engin Ahmet hat 1991, als er Vereinsfunktionär des Hilfs-vereins der West-Thrakien Türken in Homburg und Umgebung war, von seiner Ausbürgerung erfahren, als er nach West-Thrakien ging. Bis er 2001 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, durfte Ahmet nicht nach West-Thrakien einreisen, wegen der hohen Kosten konnte er kein Einspruch vor Gericht erheben. Wegen der EU-Staatsbürgerschaft hat Ahmet nun keine Probleme mehr in das Gebiet ein- und auszureisen: „Nach meiner Ausbürgerung habe ich 10 Jahre lang darauf gewartet, dass ein positiver Schritt von Griechenland für die Geschädigten vom Artikel 19 des Griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes erfolgt, aber dieser Schritt wurde immer noch nicht getätigt. Unsere Hoffnung ist, dass unser Land Griechenland von dieser falschen Haltung zurücktritt, uns die Staats-bürgerschaft als Urkunde unserer sozialen und politischen Rechte in unserem Land bedingungslos zurückgibt.“

Projekt der ABTTF für die Geschädigten vom Artikel 19 – Datenbank der Geschädigten

Ein kleiner Teil der Mitglieder der Minderheit, die in West-Thrakien leben, und deren Probleme chronisch geworden sind, haben ihre Staatsbürgerschaft wiederbekommen. Aber diese Wiedereinbür-gerung erfolgt nicht als eine Erstattung des Rechts, sondern als eine Einbürgerung eines Ausländers. Für die hauptsächlich in Deutschland und der Türkei lebenden „Staatenlosen“ ist gar keine Erstattung des Rechts möglich. Die Mitglieder der Minderheit verlieren mit der Ausreise ihre Pässe, ihre sozia-len Rechte und in einigen Fällen auch ihr Eigentum. Sie können nur mit Visum in die Gebiete einreisen, wo sie geboren und aufgewachsen sind. Dieser Fall führt zu tragikomischen Fällen, wie z. B. dass man seine kranke Mutter, die am Sterbebett liegt, nicht zum letzten Mal sehen kann. Wenn man die nach der Ausbürgerung auf die Welt gekommenen Familienangehörige dazuzählt, erreicht die Zahl der Geschädigten vom Artikel 19 eine viel größere Anzahl als die offiziellen Zahlen. Zur Lösung der Probleme dieser Geschädigten wurde die ABTTF aktiv und hat eine Datenbank erstellt, um dieses Thema in den nächsten Tagen in die Tagesordnung des Europarates und des Europäischen Parlaments zu bringen. ABTTF-Vorsitzender Halit Habipoğlu erklärte, dass das Problem keine innere Angelegenheit von Griechenland mehr ist und zu einem Problem der EU geworden ist: „Dieser Arti-kel, der seit 1955 angewendet wird, wurde auch nach er EU-Mitgliedschaft Griechenlands 1981 weiter in aller Stärke angewendet. Die EU war zu diesem Fall 17 Jahre lang tatenlos, heute drängt sie ihr Mitglied Griechenland zu einer Lösung. Durch neue Aktivitäten, die wir beginnen, wollen wir die Probleme der Geschädigten vom Artikel 19 mehr in die Tagesordnung von Europa tragen.“
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