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Batı Trakya

Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 der Europäischen Kommission veröffentlicht

17.07.2026

Im diesjährigen Länderbericht zu Griechenland wird auch auf die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere, in der es um die Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Minderheit von West-Thrakien geht, verwiesen.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 17. Juli 2026 ihren Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026, in dem die Entwicklungen in Bezug auf Justizsystem, Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit sowie die institutionellen Kontrollmechanismen in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in den potenziellen EU-Mitgliedern wie Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einzeln untersucht werden.

Im diesjährigen Länderbericht zu Griechenland wird auch auf den von der Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) im Rahmen des an die Interessenvertreter gerichteten öffentlichen Konsultationsprozess zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 eingereichten schriftlichen Beitrag verwiesen. In diesem Zusammenhang hält die Europäische Kommission im Länderbericht zu Griechenland fest, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere gegen Griechenland bislang nicht vollstreckt wurden, und führt dazu aus: „Das älteste Leiturteil, dessen Vollstreckung seit 18 Jahren aussteht, stellte Verletzung der Vereinigungsfreiheit fest.“

Die Europäische Kommission weist zudem darauf hin, dass Griechenland keine ausreichenden Fortschritte bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Tätigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen erzielt hat. Unter Hinweis darauf, dass nach wie vor kein regelmäßiger und strukturierter Dialogmechanismus mit zivilgesellschaftlichen Organisationen besteht, empfiehlt die Europäische Kommission Griechenland, einen regelmäßigen Dialog mit diesen aufzunehmen und Maßnahmen zur Erleichterung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten zu ergreifen.

Des Weiteren hält der Bericht der Europäischen Kommission fest, dass im Bereich der Medienfreiheit weiterhin Herausforderungen bestehen und nach wie vor Besorgnis über Drohungen und Angriffe gegen Journalisten herrscht. Die Europäische Kommission betont die Notwendigkeit, die Medienvielfalt zu stärken, und merkt zudem an, dass die geplante Gesetzgebung gegen strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPPs), die sich gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger richten, noch nicht verabschiedet wurde.

„Seit vielen Jahren bringen wir die Anliegen der türkischen Minderheit von West-Thrakien auf die Tagesordnung der Institutionen der EU. Dass die Europäische Kommission in ihrem Länderbericht zu Griechenland direkt auf den schriftlichen Beitrag der ABTTF Bezug nimmt, ist ein Ergebnis dieser Bemühungen. Die Aufnahme der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere in den Bericht ist ein wesentlicher Indikator dafür, dass sich die Probleme der türkischen Minderheit nicht mehr allein auf Griechenland beschränkt, sondern nunmehr als Teil der Rechtsstaatagenda der EU behandelt wird“, erklärte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).
 
Der Länderbericht der EU zu Griechenland ist unter folgendem Link erreichbar:
https://commission.europa.eu/document/download/eb68862c-103b-441d-a85e-3424441f5218_en?filename=Country%20chapter%20-%20Greece%20-%20EN.pdf

*Foto: www.anadoluimages.com

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