Die Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) reichte der 61. ordentlichen Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN) eine schriftliche Erklärung mit dem Titel „Verweigerung des Rechts türkischer Kinder auf hochwertige Bildung infolge der Verletzung der Bildungsautonomie der türkischen Volkgruppe in West-Thrakien, Griechenland“ ein.
In ihrer schriftlichen Erklärung unterstreicht die ABTTF, dass der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien, Griechenland durch den Vertrag von Lausanne von 1923 die Bildungsautonomie gewährt wurde, und weist darauf hin, dass im Rahmen dieser Bildungsautonomie die Verwaltung und der Betrieb der privaten und autonomen türkischen Schulen der türkischen Volksgruppe in der Verantwortung dreiköpfiger Schulvorstände liegt, die von den Eltern der Schüler*innen gewählt werden.
Die ABTTF merkt an, dass die Befugnisse und Verantwortlichkeiten dieser Schulvorstände im Laufe der Jahre vom Staat eingeschränkt wurden, und fügt hinzu, dass das 1977 erlassene Gesetz Nr. 694 festlegte, dass diese dreiköpfigen Schulvorstände türkischer Schulen von dem jeweiligen Präfekten aus einer Liste von bis zu fünfzehn Personen bestimmt werden sollten, und dass den Schulvorständen durch das im selben Jahr erlassene Gesetz Nr. 695 auch das Recht entzogen wurde, die Lehrkräfte einzustellen.
Die ABTTF erklärt, dass die Schulvorstände durch den Beschluss des griechischen Bildungsministeriums aus dem Jahr 2002 keine Befugnisse mehr über die türkischen Schulen haben, und obwohl dies mit dem Rechtsrahmen übereinzustimmen scheint, die willkürlichen Praktiken des Staates fortbestehen. Sie fügt hinzu, dass erst vor Kurzem dem Schulrat der türkischen Sekundar- und Oberschule in Xanthi der Zutritt zum Schulgebäude verweigert und ihr Büro im Gebäude geräumt wurde.
Die weist darauf hin, dass laut Presseberichten ab dem 1. August 2026 alle Schulräte, die gemäß Gesetz Nr. 5056/2023 vorübergehend an den staatlichen Schulen tätig sind, vollständig aufgelöst, und ihre Befugnisse und Verantwortlichkeiten an die Kommunen übertragen werden, fügt hinzu, dass falls dieser Beschluss auch für die privaten und autonomen türkischen Schulen gelten sollte, dies dann einen schweren Schlag für die Bildungsautonomie türkischer Volksgruppe bedeuten würde.
Die ABTTF führt aus, dass der Beschluss der Regierung aus dem Jahr 2010 im Rahmen der Sparmaßnahmen, den Betrieb von Schulen mit weniger als neun Schülerinnen und Schülern vorübergehend einzustellen und sie nach drei Jahren endgültig zu schließen, auch für die privaten und autonomen türkischen Schulen gilt, obwohl dies der Bildungsautonomie der türkischen Volksgruppe wiederspricht, und fügt hinzu, dass die Zahl der türkischen Grundschulen, die 2011 noch 188 betrug, aufgrund dieser Schließungen im Schuljahr 2025-2026 auf 83 gesunken ist.
Darüber hinaus weist die ABTTF darauf hin, dass die türkische Grundschule im Dorf Paleo Zigos (Mizanlı), die im Schuljahr 2023-2024 unter dem Vorwand des Schülermangels faktisch geschlossen wurde, im Schuljahr 2025-2026 nicht wiedereröffnet wurde, obwohl die Schülerzahl dort wieder 10 erreicht hatte. 2024 wurde hingegen die öffentliche Grundschule im Dorf Argiri in der Präfektur Karditsa mit einem Schüler und die auf der Insel Pserimos 2025 mit zwei Schülern wiedereröffnet wurden, so die ABTTF.
Die ABTTF betont, dass die Entscheidungen über die privaten und autonomen türkischen Schulen der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien obliegen sollten, und fordert Griechenland auf, die durch den Vertrag von Lausanne von 1923 garantierte Bildungsautonomie der türkischen Volksgruppe wiederherzustellen.
Die schriftliche Erklärung von ABTTF ist unter folgendem Link erreichbar:
https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g26/019/61/pdf/g2601961.pdf