Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) erstellte eine schriftliche Stellungnahme zu den Themen im Jahresbericht 2024 des Ministeriums für Bildung, religiöse Angelegenheiten und Sport Griechenlands mit dem Titel „Vorfälle gegen religiöse Stätten in Griechenland“, die die türkische Volksgruppe in West-Thrakien betreffen, und sandte sie an die zuständigen griechischen Behörden.
In ihrer schriftlichen Stellungnahme brachte die ABTTF die Probleme der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien, die laut den internationalen Verträgen religiöse Autonomie genießt, im Bereich Religion und ihre Forderungen sowie die Verletzung der Religionsfreiheit der türkischen Gemeinschaft auf Rhodos und Kos durch den Staat. Die ABTTF schilderte außerdem die Schwierigkeiten bei der Erhaltung und Restaurierung historischer Moscheen aus der osmanischen Ära in Griechenland.
ABTTF kritisierte den Bericht, weil er oberflächliche, unvollständige und ungenaue Informationen über die türkische Volksgruppe in West-Thrakien und die auf Rhodos und Kos lebenden Türken enthält, die offizielle Darstellung des Staates wiederholt und daher voreingenommen ist, und stellte fest, dass dies die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Berichts grundsätzlich untergräbt.
Die ABTTF unterstrich, dass der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien durch das Protokoll von 1830, den Vertrag von 1881, den Vertrag von Athen von 1913 und den Vertrag von Lausanne von 1923 die religiöse Autonomie gewährt wurde, und fügte hinzu, dass der Staat sich nicht in die Organisation und Funktionsweise der orthodoxen christlichen Kirche, die in der Verfassung als die vorherrschende Religion definiert ist, oder der jüdischen Gemeinde, die als eine offiziell anerkannte Religion im Land gilt, einmischt, aber in die religiösen Angelegenheiten der türkischen Volksgruppe unmittelbar eingreift und verstößt damit gegen die besagten internationalen Verträge, denen Griechenland beigetreten ist.
Die ABTTF stellte fest, dass entgegen der religiösen Autonomie der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien mit dem 1991 verabschiedeten Gesetz die Muftis in Komotini, Xanthi und Didymoteicho vom Staat ernannt wurden, und erklärte, dass es heute in der Region West-Thrakien eine duale Struktur gibt, bestehend aus den Muftis, die vom Staat ernannt, aber von der türkischen Volksgruppe nicht anerkannt werden, und die Muftis, die von ihr gewählt werden.
Die ABTTF wies darauf hin, dass vor Kurzem ein neuer Mufti für Didymoteicho gemäß dem Gesetz Nr. 4964/2022 mit dem Titel „Modernisierung der Mufti-Ämter in Thrakien“, gegen das sich die türkische Volksgruppe in West-Thrakien von Anfang an ausgesprochen hatte, ernannt wurde, und merkte an, dass Griechenland durch die Ernennung eines Muftis für Didymoteicho per Ministerbeschluss die durch den Vertrag von Athen von 1913 definierte und durch den Vertrag von Lausanne von 1923 garantierte religiöse Autonomie der türkischen Volksgruppe sowie ihren freien Willen erneut missachtete.
Die ABTTF machte auch darauf aufmerksam, dass die Religionsfreiheit der türkischen Gemeinschaft auf Rhodos und Kos auch vom Staat usurpiert wurde, und hob hervor, dass der Mufti auf den Inseln seine Aufgaben bis zu seinem Tod im Jahr 1974 wahrnahm, aber der Staat seitdem das Mufti-Büro auf Rhodos geschlossen hält, wodurch die türkische Gemeinschaft auf den Inseln ihres Rechts beraubt wurde, ihre religiösen Oberhäupter selbst zu bestimmen, und dass bis heute keinen Mufti auf den Inseln gibt.
Die ABTTF forderte die Wiederherstellung der religiösen Autonomie der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien, die Anerkennung der von ihnen frei gewählten Muftis durch die Regierung als ihre offiziellen religiösen Oberhäupter, die Aufhebung des Gesetzes Nr. 4115/2013, des Präsidialdekrets Nr. 52/2019 und des Gesetzes Nr. 4964/2022 sowie die Wiederherstellung der religiösen, kulturellen und Bildungsrechte der türkischen Gemeinschaft auf Rhodos und Kos.