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Batı Trakya

ABTTFs Parallelbericht zum Menschenrechtsbericht 2024 über Griechenland des US- Außenministeriums

18.09.2025

In ihrem Parallelbericht schildert die ABTTF ausführlich die Probleme der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien sowie die Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen, denen sie ausgesetzt ist.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat einen Parallelbericht zum Menschenrechtsbericht 2024 über Griechenland des Außenministeriums der Vereinigten Staaten (US) erstellt und ihn bei den zuständigen US-Behörden eingereicht. 

In seinem Parallelbericht stellt die ABTTF fest, dass der diesjährige Berichts über Griechenland, der in seinem Umfang erheblich verringert wurde, voreingenommen, nicht objektiv und regierungsfreundlich ist, und die Menschenrechtsverletzungen und systematischen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit im Land völlig ignoriert, und äußert ihre Enttäuschung darüber, dass die Probleme der türkischen Volkgruppe in West-Thrakien und die Menschenrechtsverletzungen, denen sie ausgesetzt ist, in dem Bericht mit keinem Wort erwähnt werden.

Die ABTTF merkt an, dass die türkische Volksgruppe in West-Thrakien in Griechenland als Tabuthema gilt, da sie als nationales Thema betrachtet wird, und betont, dass es in den griechischen Mainstream-Medien leider keine realistische und objektive Debatte über die Themen im Zusammenhang mit der türkischen Volksgruppe gibt.

Die ABTTF weist darauf hin, dass die Bildungsautonomie der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien durch den Vertrag von Lausanne von 1923 garantiert ist und diese autonome Struktur im Bildungswesen jedoch im Laufe der Jahre durch komplexe gesetzliche Bestimmungen und Regierungsmaßnahmen in der Praxis beseitigt worden ist.

Die ABTTF unterstreicht, dass es in der Region West-Thrakien, wo die türkische Volksgruppe lebt, trotz der Vorschulpflicht in Griechenland keinen einzigen zweisprachigen türkischen Kindergarten gibt, und fügt hinzu, dass die griechischen Behörden entgegen der Bildungsautonomie der türkischen Volksgruppe die türkischen Grundschulen in der Region unter dem Vorwand des Schülermangels geschlossen haben. Während es 2008 noch 194 türkische Grundschulen gab, sank diese Zahl im Schuljahr 2025-2026 aufgrund von Schulschließungen auf 83, so die ABTTF.

Die ABTTF merkt an, dass die türkische Grundschule im Dorf Paleo Zigos (Mizanlı), die 2023 geschlossen wurde, im Schuljahr 2025-2026 trotz Erreichens der erforderlichen Schülerzahl nicht wieder eröffnet wurde, und betont, dass Griechenlands eigentliches Ziel darin besteht, die Bildungsautonomie der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien vollständig zu beseitigen.

Die ABTTF erklärt, dass Griechenland aufgrund seiner Politik Verleugnung der ethnischen Identität der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien die Vereine aufgelöst oder ihre Registrierung verweigert hat, die das Wort „türkisch“ in ihrem Namen trugen, und fügt hinzu, dass es seit über 17 Jahren die drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe „Bekir-Ousta und andere“ bezüglich der aufgelösten Türkischen Union von Xanthi sowie des nicht registrierten Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und des Jugendvereins der Minderheit in der Präfektur Evros beharrlich nicht vollstreckt hat.

Die ABTTF weist darüber hin, dass der Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi, der 2010 beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Eintragung im Vereinsregister gestellt hatte, trotz der EGMR-Urteile gegen Griechenland aus den Jahren 2007 und 2008 aufgrund des Wortes „türkisch“ in seinem Namen nicht registriert wurde, und fügt hinzu, dass nachdem er alle innerstaatlichen Rechtsbefehle ausgeschöpft hatte, sich an den EGMR gewandt hat. Der EGMR stellte in seinem einstimmigen Urteil vom 24. Juni 2025 im Fall „Sagir und andere“ fest, dass Griechenland erneut den Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt hat, so die ABTTF.

Die ABTTF fordert Griechenland auf, die durch den Vertrag von Lausanne von 1923 garantierte Bildungsautonomie der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien wiederherzustellen und das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) sowie die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zu ratifizieren.

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