ABTTF-Präsident: „Wir sind zutiefst enttäuscht, dass der diesjährige Bericht, der in seinem Umfang erheblich verringert wurde, die Probleme und Menschenrechtsverletzungen, denen unsere Volksgruppe ausgesetzt ist, nicht berücksichtigt. Wie in den vorherigen Jahren wird die ABTTF einen Parallelbericht zum Inhalt des Griechenland-Berichts erstellen und die Probleme unserer Volkgruppe im Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte im Einzelnen den zuständigen US-Behörden überbringen.“
Das Außenministerium der Vereinigten Staaten (US) hat die Länderberichte 2024 über Menschenrechtspraktiken, die die Lage der Menschenrechte weltweit zusammenfassen, herausgegeben.
Im Bericht über Griechenland, der im Vergleich zu den Vorjahren in seinem Umfang erheblich verringert und dessen Struktur weiter verändert wurde, werden die Probleme der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien nicht erwähnt.
Der Griechenland-Bericht, der im vergangenen Jahr 46 Seiten umfasste und in diesem Jahr auf 16 Seiten gekürzt wurde, enthält eine Zusammenfassung, in der es heißt, dass sich die Menschenrechtslage in Griechenland nicht wesentlich verändert hat und die Regierung regelmäßig Maßnahmen ergriffen hat, um die Funktionäre, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen.
In dem Bericht wird festgestellt, dass die Meinungsfreiheit in Griechenland durch die Verfassung und das Gesetz garantiert ist, auch für Pressevertreter und andere Medien, und die Regierung dieses Recht grundsätzlich respektiert. Die anhaltenden Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit öffentlicher Medien und der Sicherheit von Journalisten werden jedoch nicht erwähnt, ebenso wenig wie der Abhörskandal.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Medien durch die Regierung zwar nicht zensiert, die großen Medien jedoch dazu neigen, unvorteilhafte Nachrichten nicht zu veröffentlichen. Die humanitären Organisationen führen dies auf Druck der Medieneigentümer, Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder des Arbeitsplatzes sowie die Gefahr strafrechtlicher Verleumdung zurück.
Der diesjährige Bericht erwähnt die Vereinigungsfreiheit nur unter der Überschrift Arbeitnehmerrechte und stellt fest, dass das geltende Gesetz Arbeitnehmern das Recht einräumt, unabhängige Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, ihre Arbeitstätigkeit ungehindert auszuüben und zu streiken.
Der Bericht, der sich nicht mit Fragen der Religionsfreiheit befasst, verweist in Bezug auf Verletzungen der Religionsfreiheit direkt auf die Berichte des US-Außenministeriums über Religionsfreiheit.
„Der Menschenrechtsbericht 2024 des US-Außenministeriums über Griechenland ist voreingenommen, nicht objektiv und regierungsfreundlich. Er ignoriert völlig die Menschenrechtsverletzungen und systematischen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land. Wir sind zutiefst enttäuscht, dass der diesjährige Bericht, der in seinem Umfang erheblich verringert wurde, die Probleme und Menschenrechtsverletzungen, denen unsere Volksgruppe ausgesetzt ist, nicht berücksichtigt. Wie in den vorherigen Jahren wird die ABTTF einen Parallelbericht zum Inhalt des Griechenland-Berichts erstellen und die Probleme unserer Volkgruppe im Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte im Einzelnen den zuständigen US-Behörden überbringen“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).
Der Menschenrechtsbericht 2024 über Griechenland ist unter folgendem Link erreichbar:
https://www.state.gov/reports/2024-country-reports-on-human-rights-practices/greece/