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Batı Trakya

EGMR verurteilte Griechenland erneut wegen der Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien

24.06.2025

ABTTF-Präsident: „Unser Land, das mit allen Mitteln versucht hat, die drei vorherigen Urteile des EGMR bezüglich unserer Vereine nicht zu vollstrecken, und seit über 17 Jahren das Völkerrecht missachtet, indem es den Kopf in den Sand steckt, hat nun keine Ausrede mehr. Wir fordern unser Land auf, alle Urteile des EGMR bezüglich unserer Vereine vollständig und wirksam zu vollstrecken und die türkische Identität unserer Volksgruppe unverzüglich anzuerkennen.“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Fall des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi, der aufgrund des Wortes „türkisch“ in seinem Namen von den griechischen nationalen Gerichten nicht registriert worden war, Griechenland verurteilt.

In seinem einstimmig gefällten Urteil vom 24. Juni 2025 im Fall „Sagir und andere gegen Griechenland (Antrags-Nr. 34724/18) stellte der EGMR fest, dass Griechenland durch die Weigerung, den Verein zu registrieren, den Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt hat, der die Vereinigungsfreiheit garantiert.

Gemäß Artikel 41 der Konvention entschied der EGMR, dass Griechenland Aysel Sagir und den anderen sechs Klägerinnen jeweils 3.000 Euro für immateriellen Schaden sowie insgesamt 4.677,80 EUR für Kosten und Auslagen zu zahlen hat.

In seiner Begründung betonte der EGMR, dass die Vereinigungsfreiheit für Angehörige von Minderheiten, einschließlich nationaler und ethnischer Minderheiten, besonders wichtig ist. Er wies darauf hin, dass Griechenland keine konkreten Beweise vorgelegt hat, dass der Name des Kulturvereins türkischer Frauen der Präfektur Xanthi eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellt, und das Wort „türkisch“ in seinem Namen nicht als Bedrohung für eine demokratische Gesellschaft angesehen werden kann.

Nach seinem Urteil vom Oktober 2007 bezüglich des Jugendvereins der Minderheit in der Präfektur Evros sowie seinen Urteilen vom März 2008 bezüglich der Türkischen Union von Xanthi und des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi stellte der EGMR durch sein Urteil bezüglich des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi zum vierten Mal fest, dass Griechenland die Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien verletzt hat.

Sieben erwachsene Frauen mit griechischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Xanthi beantragten 2010 beim Gericht erster Instanz von Xanthi die Registrierung des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi. Das Gericht lehnte den Registrierungsantrag jedoch mit der Begründung ab, der Name des Vereins enthalte das Wort „türkisch“ und dies könne einen „irreführenden Eindruck“ erwecken. 2014 wies das Berufungsgericht von Thrakien und 2017 der Oberste Gerichtshof Griechenlands den Berufungsantrag der Klägerinnen ab. Nachdem sie alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft hatten, reichten sie beim EGMR eine Klage gegen Griechenland ein. Sie beriefen sich dabei auf Artikel 11 der Konvention (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) und machten geltend, dass ihr Verein nicht registriert wurde.

„Der EGMR hat im Fall des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi erneut Griechenland verurteilt und dabei die gleiche Begründung angeführt wie in seinen früheren Urteilen bezüglich der aufgelösten Türkische Union von Xanthi sowie des nicht registrierten Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und des Jugendverein der Minderheit in der Präfektur Evros. Mit diesem jüngsten Urteil des EGMR ist es unserem Land nicht länger möglich, die türkische Identität unserer Volksgruppe weiterhin zu leugnen. Unser Land, das mit allen Mitteln versucht hat, die drei vorherigen Urteile des EGMR bezüglich unserer Vereine nicht zu vollstrecken, und seit über 17 Jahren das Völkerrecht missachtet, indem es den Kopf in den Sand steckt, hat nun keine Ausrede mehr. Wir fordern unser Land auf, alle Urteile des EGMR bezüglich unserer Vereine vollständig und wirksam zu vollstrecken und die türkische Identität unserer Volksgruppe unverzüglich anzuerkennen“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

*Foto: www.anadoluimages.com

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