ABTTF-Präsident: „Eines der deutlichsten Beispiele für die systematische Verletzung der Vereinigungsfreiheit, eines der grundlegendsten Menschenrechte, und die Missachtung des Völkerrechts durch unser Land sind zweifellos die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Zusammenhang mit den Vereinen unserer Volksgruppe, die es seit fast 17 Jahren nicht vollstreckt hat. Daher rufen wir das Ministerkomitee des Europarats, das die Vollstreckung der endgültigen EGMR-Urteile, erneut auf, unverzüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen unser Land einzuleiten, das seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention beharrlich nicht nachkommt.“
In einem Artikel auf der Nachrichten-Website agonaskritis.gr, der Griechenland und Portugal, zwei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) mit ähnlicher Größe, vergleicht, wird darauf hingewiesen, dass Griechenland im Gegensatz zu den Fortschritten in Portugal bei den Lebenshaltungskosten auf dem ersten und beim Schutz der Menschenrechte auf dem letzten Platz liegt.
In dem Nachrichtenartikel wird aufgeführt, dass jedes Thema, mit dem sich die derzeitige griechische Regierung befasst hat, in einer Katastrophe endet, die Bürger*Innen grundlos getötet werden, das Land diskreditiert und wegen Verstößen gegen das Völkerrecht verurteilt wird und die Bürger*Innen und Unternehmen höhere Stromrechnungen zahlen müssen, indem die Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden.
„Unser Land Griechenland wird in letzter Zeit von der internationalen Gemeinschaft wegen systematischer Verstöße gegen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit hart kritisiert. In einer Entschließung des Europäischen Parlaments im Februar 2024 und im Bericht über Rechtsstaatlichkeit 2024 der Europäischen Kommission wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land ernsthaft bedroht ist. Nach den jüngsten Rechtsskandalen in unserem Land glaubt die überwiegende Mehrheit der Bürger*Innen, dass ihre Grundrechte und -freiheiten bedroht sind, und vertraut der Regierung in keiner Weise. Eines der deutlichsten Beispiele für die systematische Verletzung der Vereinigungsfreiheit, eines der grundlegendsten Menschenrechte, und die Missachtung des Völkerrechts durch unser Land sind zweifellos die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Zusammenhang mit den Vereinen unserer Volksgruppe, die es seit fast 17 Jahren nicht vollstreckt hat. Daher rufen wir das Ministerkomitee des Europarats, das die Vollstreckung der endgültigen EGMR-Urteile, erneut auf, unverzüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen unser Land einzuleiten, das seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention beharrlich nicht nachkommt“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).
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