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Batı Trakya

UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes veröffentlichte seine abschließenden Bemerkungen zu Griechenland 

17.06.2022

Der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UN) hat seine abschließenden Bemerkungen zu unserem Land Griechenland veröffentlicht. Der Ausschuss hatte unser Land auf seiner 90. Sitzung vom 3. Mai bis 3. Juni 2022 geprüft.

In den abschließenden Bemerkungen, die Empfehlungen für unser Land enthalten, das Vertragspartei der UN-Kinderrechtskonvention ist, wird festgestellt, dass der Ausschuss um die anhaltende Diskriminierung und negativen Haltungen gegenüber den Kindern, die der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien angehören, besorgt ist, und diese Situation den Zugang der Kinder zu Bildung beeinträchtigt und ihren Zugang zu sozioökonomischen Rechten und Dienstleistungen einschränkt.

Der Ausschuss fordert unser Land auf, sicherzustellen, dass die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien über eine ausreichende Anzahl zweisprachiger Schulen mit griechischen und türkischen Lehrplänen verfügt und dort eine qualitativ hochwertige Bildung angeboten wird, und empfiehlt, dass die Kinder der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien gemäß Artikel 2, 14, 29 und 30 der Konvention eine qualitativ hochwertige Bildung in ihrer Muttersprache Türkisch neben der Amtssprache Griechisch erhalten.

Der Ausschuss fordert unser Land auf, ausreichende finanzielle, personelle und technische Ressourcen für die Entwicklung des Umfangs und der Kapazität der Vorschulerziehung bereitzustellen, und empfiehlt, ausreichende Anzahl zweisprachiger Kindergärten für die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien sicherzustellen.

Der Ausschuss weist auf die wichtige Rolle der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bei der Bereitstellung von Dienstleistungen für Kinder hin, und empfiehlt unserem Land, die Zusammenarbeit mit NGOs zu intensivieren, die die Kinder der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien vertreten, und sie sinnvoll in die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Maßnahmen, Programme und Gesetze in Bezug auf Kinderrechte konstruktiv einzubeziehen.   

Der Ausschuss empfiehlt auch, dass unser Land die Arbeit des Nationalen Rats gegen Rassismus und Intoleranz der Öffentlichkeit bekannt macht und sicherstellt, dass die NGOs, die die Kinder der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien vertreten, im genannten Rat vertreten sind.

Andererseits bringt der Ausschuss seine tiefe Besorgnis über die Politik unseres Landes zum Ausdruck, minderjährige Migranten und Migrantinnen zu Identifizierungszwecken festzuhalten, und fordert unser Land auf, die Festnahme von Migrantenkindern unverzüglich zu beenden und die Überstellung von asylsuchenden Kindern und ihren Familien aus den Haftanstalten sicherzustellen.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hatte in den letzten Monaten einen Parallelbericht zu dem kombinierten periodischen Bericht unseres Landes für die vierte, fünfte und sechste Periode erstellt, und den dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eingereicht. In ihrem Parallelbericht hatte die ABTTF die Probleme der Kinder der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien im Bildungsbereich ausführlich geschildert. 

Die abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zu Griechenland sind unter folgendem Link verfügbar:
https://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CRC/Shared%20Documents/GRC/CRC_C_GRC_CO_4-6_48924_E.pdf

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