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Batı Trakya

Das Ministerkomitee des Europarats ermahnte unser Land Griechenland erneut!

13.06.2022

ABTTF Präsident: „Das Ministerkomitee ermahnt unser Land, indem es klarmacht, dass es bereit ist, neue Maßnahmen zu ergreifen, wenn es bis zum kommenden Dezember keine konkreten Schritte unternimmt. Aber trotzt dieser Ermahnungen des Ministerkomitees beabsichtigt unser Land nicht, die EGMR-Urteile bezüglich dieser Fallgruppe zu vollstrecken. Von nun an sollte auch das Ministerkomitee diese Tatsache akzeptieren und in seinen zukünftigen Beschlüssen und Schritten klarer, entschlossener und härter sein!“

Das Ministerkomitee des Europarats hat in seiner Sitzung vom 08.-10. Juni 2022 die Nichtvollstreckung durch Griechenland die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2008 bezüglich der Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, nämlich der Türkischen Union von Xanthi, des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und des Jugendvereins der Minderheit in der Präfektur Evros in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere geprüft. 

Als der EGMR 2008 Griechenland wegen Verletzung der Vereinigungsfreiheit verurteilte, weil die Türkische Union von Xanthi geschlossen wurde und die Eintragungsanträge des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi sowie des Jugendvereis der Minderheit in der Präfektur Evros abgelehnt wurden, prüft das Ministerkomitee seitdem die Entwicklungen in dieser Fallgruppe. In seinem Beschluss vom 10. Juni 2022 gab das Ministerkomitee an, dass obwohl mehr als 14 Jahre nach der Verkündung der EGMR-Urteile vergangen sind, die Wiederherstellung des alten Status in dieser Fallgruppe trotz der durch Griechenland durchgeführten Gesetzesänderung im Jahr 2017 noch immer nicht erfolgte.  

Das Ministerkomitee unterstrich die Bedeutung der Vereinigungsfreiheit in einem demokratischen Staat und wies auf die bedingungslose Verpflichtung der beklagten Staaten gemäß Artikel 46(1) der Konvention hin, alle Urteile vollständig und wirksam umzusetzen.

In Bezug auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 29. Juni 2021, nach dem der Berufungsantrag der Türkischen Union von Xanthi abgelehnt wurde, brachte das Ministerkomitee sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass der Oberste Gerichtshof die Auflösung des Vereins trotz der klaren Begründungen des EGMR in seinem endgültigen Urteil rechtmäßig fand. Ferner äußerte das Ministerkomitee sein Bedauern darüber, dass die griechischen Behörden trotz der Konsultationsgespräche seines Sekretariats mit ihnen am 24. und 25. Mai 2022 über die Vollstreckung des EGMR-Urteils im Fall Türkische Union von Xanthi keine weiteren Maßnahmen oder Schritte zur Wiederherstellung der offiziellen Förmlichkeit des Vereins vorgeschlagen haben.

In Bezug auf die Berufungsanträge des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und des Jugendvereins der Minderheit in der Präfektur Evros, und die Anhörung darüber am 1. Oktober 2021 vor dem Obersten Gerichtshof, forderte das Ministerkomitee die Behörden erneut auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, damit das Gericht in Übereinstimmung mit dem Geist und der Schlussfolgerung der EGMR-Urteile sein Urteil darüber fällt. 

Das Ministerkomitee beschloss, die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere spätestens auf seiner Sitzung im Dezember 2022 erneut zu prüfen, und stellte fest, dass falls bis dahin keine konkreten Fortschritte erzielt werden sollten, es bereit ist, neue Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Griechenland seinen Verpflichtungen vollständig und wirksam nachkommt

„Das Ministerkomitee hat bezüglich der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere unser Land Griechenland erneut ermahnt. Aber ob es tatsächlich was bringt! Wie das Ministerkomitee feststellte, sind mehr als 14 Jahre nach der Verkündung der EGMR-Urteile vergangen, aber weder bei der Wiederherstellung der offiziellen Förmlichkeit Türkischen Union von Xanthi noch bei der Registrierung unserer nicht eingetragenen Vereine kein Fortschritt erzielt werden konnte. Wir haben einfach nichts Konkretes! Die Gesetzesänderung im Jahr 2017 war ein Schritt unseres Landes, um vor dem Ministerkomitee Zeit zu gewinnen, da seit 2017 keine Maßnahmen ergriffen wurden. In diesen drei Fällen über Verletzung unserer Vereinigungsfreiheit hat das Ministerkomitee den Ton seiner Ermahnungen angesichts der anhaltenden Nichtvollstreckung der EGMR-Urteile durch unser Land angehoben, aber es versucht immer noch, unser Land davon zu überzeugen, die betreffenden Urteile zu vollstrecken, anstatt das Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, da unser Land seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt. Auch in seinem letzten Beschluss ermahnt das Ministerkomitee unser Land, indem es klarmacht, dass es bereit ist, neue Maßnahmen zu ergreifen, wenn es bis zum kommenden Dezember keine konkreten Schritte unternimmt. Aber trotzt dieser Ermahnungen des Ministerkomitees beabsichtigt unser Land nicht, die EGMR-Urteile bezüglich dieser Fallgruppe zu vollstrecken. Von nun an sollte auch das Ministerkomitee diese Tatsache akzeptieren und in seinen zukünftigen Beschlüssen und Schritten klarer, entschlossener und härter sein!“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

Der letzte Beschluss des Ministerkomitees bezüglich der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere ist unter folgendem Link verfügbar:
https://search.coe.int/cm/pages/result_details.aspx?objectid=0900001680a6cc94

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