ABTTF
DE
ABONNIEREN SIE UNSEREN NEWSLETTER Bülten İcon
Batı Trakya

Schreiben von ABTTF über den Abschlussbericht des Ausschusses für die Entwicklung Thrakiens

08.04.2022

ABTTF sandte einen Brief an den Premierminister, die Vorsitzende des Ausschusses für die Entwicklung Thrakiens, die politischen Parteien im Parlament, die zuständigen Ministerien und den Gouverneur der Region Ostmakedonien und Thrakien, in dem sie den Abschlussbericht kritisierte, der knappe und vage Formulierungen enthält, wie die Probleme bezüglich der Minderheit gelöst werden können, und legte fest, dass der Abschlussbericht infolgedessen praktisch als null und nichtig gilt.

Der von dem parteiübergreifenden Ausschuss für die Entwicklung Thrakiens am 7. Dezember 2021 dem Parlament unterbreitete Abschlussbericht wurde am 6. April 2022 in der Plenarsitzung erörtert.

Der Ausschuss für die Entwicklung Thrakiens war am 16. Juli 2020 auf Vorschlag des Premierministers als ein parteiübergreifender Ausschuss eingesetzt worden und hatte seinen Abschlussbericht im November 2021 angenommen, nachdem er seine Arbeit unter dem Vorsitz der Abgeordneten Dora Bakogianni von der Partei Nea Dimokratia (ND) abgeschlossen hatte.

ABTTF hatte an dem online geführten Beratungsverfahren des Ausschusses für die Entwicklung Thrakiens teilgenommen und dem Ausschuss ihre konkreten Vorschläge für die regionale Wirtschaftsentwicklung eingereicht, indem er gefordert hatte, dass ein für West-Thrakien spezifische Entwicklungsmodell und -programm unter Berücksichtigung der geografischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Struktur der Region geschaffen wird.

Nachdem der Abschlussbericht fertiggestellt und in der Plenarsitzung des Parlaments erörtert worden war, sandte ABTTF einen Brief an den Premierminister Kyriakos Mitsotakis, die Vorsitzende des Ausschusses für die Entwicklung Thrakiens Dora Bakogianni, die Vorsitzenden der im Parlament vertretenen politischen Parteien, die zuständigen Ministerien und den Gouverneur der Region Ostmakedonien und Thrakien Christos Metios, und brachte darin ihre Standpunkte zum Abschlussbericht zum Ausdruck.

ABTTF wies darauf hin, dass es zwar wichtig ist, dass ein strategischer Entwicklungsplan für Ostmakedonien und Thrakien, eine der rückständigsten Regionen in Europa, präsentiert wurde, aber der Meinung ist, dass dieser Plan in der Praxis nicht von Nutzen sein wird, da er keine konkreten Vorschläge enthält.

ABTTF erklärte, dass sie es begrüßen, dass im Rahmen der dritten von im Abschlussbericht erwähnten fünf Aktionsachsen bezüglich der Entwicklung von Strukturen im Bildungsbereich eine Lösung für das Bauproblem in den Sekundarschulen und Gymnasien der Minderheit in Zusammenarbeit mit der lokalen Selbstverwaltung gefunden werden sollte. ABTTF wies darauf hin, dass der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien durch den Vertrag von Lausanne und die anderen bilateralen Verträge Autonomie im Bildungsbereich gewährt wurde, und sie das Recht hat, Bildung in ihrer Muttersprache zu genießen und ihre eigenen Bildungseinrichtungen zu verwalten. ABTTF unterstrich, dass die Schulen der türkischen Gemeinschaft trotz dieser Bildungsautonomie unter direkter Kontrolle des Staates stehen, und da die Verwaltung ihrer Bildungseinrichtungen und deren Funktionsweise durch ein komplexes System von Rechtsvorschriften reguliert werden, dies dazu führte, dass ihre Bildungsautonomie geschwächt wurde und letztendlich strukturelle Probleme bezüglich der Ausbildung der Lehrer, des Lehrplans und der Schulbücher auftraten. Darüber hinaus wies ABTTF darauf hin, dass die im Abschlussbericht erwähnte Empfehlung zur Schaffung neuer, verbesserter und integrativer Grund- und Sekundarschulen in den Bergregionen von Xanthi und Rodopi, in denen eine Standardbildung mit einem flexiblen Lehrplan und Türkisch als optionale Sprache angeboten werden sollte, ist ein Schritt zur Zerstörung des Minderheitenschulsystems durch die Stärkung des öffentlichen Schulsystems in der Region, anstatt die durch die Verträge definierte Bildungsautonomie vollständig wiederherzustellen und die bestehenden Probleme im Einvernehmen mit der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien zu lösen. ABTTF fügte hinzu, dass die geplante Eröffnung neuer Kindergärten und Kindertagesstätten in der Region auch eine Stärkung des staatlichen Schulsystems gegenüber dem Minderheitenschulsystem bedeutet, weil die Anträge auf Errichtung zweisprachiger Kindergärten innerhalb des der Minderheit gewährten Sonderschulsystems und auf Eröffnung anderer privater zweisprachiger Kindergärten in der Region abgelehnt wurden.

In Antwort auf die Empfehlungen bezüglich der Religion im Abschlussbericht, in dem es ausgeführt wird, dass das Gesetz Nr. 1920/1991 überarbeitet werden soll, erklärte ABTTF, dass der Minderheit durch den Athener Vertrag von 1913 das Recht gewährt wurde, ihre eigenen religiösen Oberhäupter, die Muftis, zu bestimmen, und das Gesetz Nr. 2345/1920 gemäß den Bestimmungen des Athener Vertrags erlassen wurde und bis 1990 in Kraft war. ABTTF unterstrich, dass die Ernennung der Muftis durch den Staat gegen die Bestimmungen des Athener Vertrags und die im Völkerrecht verankerte Religions- und Glaubensfreiheit verstößt. Ferner wies ABTTF darauf hin, dass zusätzlich zu diesem Gesetz das Präsidialdekret Nr. 52/2019 erlassen wurde und gemäß diesem alle Mufti-Ämter vollständig dem Ministerium für Bildung und Religion angegliedert und in gewöhnliche öffentliche Ämter umgewandelt wurden, und kritisierte, dass der gestellte Antrag auf Aufhebung des besagten Präsidialdekrets vor dem Obersten Verwaltungsgerichtshof abgewiesen wurde.

In Bezug auf die im Abschlussbericht erwähnten Waqf-Stiftungen stellte ABTTF fest, dass das Gesetz Nr. 3647 und das „Gesetz über die Waqf-Stiftungen der muslimischen Minderheit in (West-)Thrakien und die Verwaltung und Funktionsweise derer Vermögenswerten“ von 2008 die Frage der Waqf-Stiftungen komplexer machen, anstatt die bestehenden Probleme zu lösen, und unterstrich, dass die Ernennung von Verwaltungsräten der Waqf-Stiftung seit 1967 durch den Staat beendet werden soll.

Darüber hinaus kritisierte ABTTF die Tatsache, dass im Abschlussbericht die Themen in Bezug auf die Minderheit nicht umfassend behandelt werden, und er knappe und vage Formulierungen zu den aktuellen Problemen und ihrer Lösung ohne eine entschiedene Haltung enthält, und legte fest, dass der Abschlussbericht infolgedessen praktisch als null und nichtig gilt.