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Batı Trakya

ABTTF nahm am Seminar zur menschlichen Dimension der OSZE teil

18.11.2021

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) nahm vom 16.-17. November 2021 am Seminar zur menschlichen Dimension zum Thema „Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ teil, das vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) organisiert wurde. Deniz Servantie vom Brüsseler Büro von ABTTF nahm an dem Seminar teil, das im Hybrid-Format stattfand.

Matteo Meccaci, OSZE/ODIHR-Direktor und Ulrike Fulnered, Botschafterin und Ständige Vertreterin Schwedens bei der OSZE, machten die Eröffnungsreden bei dem Seminar, bei dem die Umsetzung der OSZE-Verpflichtungen und internationalen Menschenrechtsstandards zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die eine schwere Verletzung der Menschenrechte darstellt, diskutiert wurde.

In der zweiten Arbeitsgruppensitzung des Seminars mit dem Titel „Gewalt gegen Frauen im politischen und öffentlichen Leben“ meldete sich ABTTF zu Wort und sagte, dass der Kulturverein der türkischen Frauen von Rodopi und der Kulturverein der türkischen Frauen von Xanthi, die der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien angehörenden Frauen gegründet wurden, von griechischen nationalen Gerichten immer noch nicht registriert wurden. ABTTF fügte hinzu, dass Griechenland das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2008 bezüglich des 2001 gegründeten Kulturvereins der türkischen Frauen von Rodopi noch nicht vollstreckt hat. ABTTF unterstrich, dass da die genannten Vereine aufgrund des Wortes „Türkisch“ in ihren Namen nicht registriert werden, die in der Region West-Thrakien lebenden türkischen Frauen daran gehindert werden, am öffentlichen Leben teilzuhaben. ABTTF forderte die griechischen Behörden auf, allen Bürgern und Bürgerinnen, ungeachtet ihrer ethnischen oder religiösen Identität und ihres Geschlechts, gleiche Chancen zu bieten, 

Die Ständige Vertretung Griechenlands bei der OSZE machte von ihrem Recht auf Erwiderung Gebrauch und wiederholte die offizielle These des griechischen Staates bezüglich der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien. Sie gab an, dass Griechenland nur eine „muslimische Minderheit“ in West-Thrakien anerkennt und behauptete, dass die Vereinigungsfreiheit durch die griechische Verfassung geschützt ist. 

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