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Batı Trakya

EPLO mit Sitz in Athen organisierte ein Webinar über Minderheiten nach dem Lausanner Vertrag

26.08.2020

Bei dem Webinar, an dem auch die Vertreter der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien teilnahmen, behauptete der frühere Präsident Pavlopoulos, Griechenland habe stets im Einklang mit dem Vertrag von Lausanne und dem Völkerrecht gehandelt.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) nahm am 25. August 2020 an dem online Seminar mit dem Titel “Minderheiten nach dem Vertrag von Lausanne” teil, das von der Europäischen Organisation für öffentliches Recht (EPLO) organisiert wurde. An dem Webinar nahm Fatma Ahmetcik, Mitglied der internationalen Arbeits- und Lobbygruppe der ABTTF, zusammen mit den Vertretern des Akademikerverbands der Minderheit von West-Thrakien (BTAYTD) und der Freundschaft, Gleichheit und Frieden (DEB) Partei teil. Unter den Teilnehmern waren auch zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft.

Prokopis Pavlopoulos, ehemaliger Präsident Griechenlands und Honorarprofessor an der Rechtsfakultät der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen und Spyridon Vlachopoulos, Professor für Verfassungsrecht an derselben Universität, nahmen als Redner an dem Webinar teil, das vom EPLO-Direktor Prof. Dr. Spyridon Flogaitis moderiert wurde.

Pavlopoulos sagte, dass unter dem Vertrag von Lausanne die ethnisch griechische Minderheit in Istanbul und auf der anderen Seite die muslimische Minderheit in West-Thrakien definiert werde, und behauptete, dass Griechenland die Bestimmungen des Lausanner Vertrags stets einhalte und die Anforderungen des Völkerrechts erfülle. Pavlopoulos wies darauf hin, dass Griechenland der Ansicht ist, dass der Vertrag von Lausanne nicht geändert werden kann, und erklärte, dass die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien in einer Weise behandelt werde, die mit dem Vertrag von Lausanne und den Anforderungen des nationalen Rechts in Einklang stehe, und dass ihr in diesem Rahmen alle Rechte im Bildungs- und Religionsbereich gewährt worden seien. Pavlopoulos sagte in seiner Rede, dass die Äußerungen der Türkei, dass Griechenland den Vertrag von Lausanne nicht einhalte, provokativ seien, und dass die Türkei ihren sich aus dem Vertrag von Lausanne ergebenden Verpflichtungen nicht nachkomme.

Bei dem Webinar wies das BTAYTD-Mitglied Kerem Aptürahimoğlu darauf hin, dass der Athener Vertrag von 1913 und der griechische Sevres-Vertrag von 1920 durch den Vertrag von Lausanne bestätigt worden sind, und fragte Pavlopoulos, wie er die Bestimmungen über die Wahlen zum Großmufti interpretiere. Pavlopoulos sagte in seiner Antwort, dass das Mufti-Amt ein an den Staat gebundenes Organ sei. Aptürahimoğlu fügte hinzu, dass Griechenland über den Lausanner Vertrag hinaus weder das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) noch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Bezug auf die nationalen Minderheiten ratifiziert hat, und fragte Pavlopoulos, wie er die Nichtanerkennung der türkischen Identität durch Griechenland beurteile. Pavlopoulos sagte in seiner Antwort, dass Griechenland alle Verträge, denen es beigetreten ist, umsetze, und dass es in Bezug auf die Verträge, denen es nicht beigetreten ist, verpflichtet sei, die öffentliche Ordnung und die nationale Sicherheit zu schützen. Pavlopoulos beschuldigte die Türkei, dass sie die Verträge unterzeichne, aber nicht umsetze, und behauptete, dass Griechenland die Menschenrechtskonventionen immer einhalte.