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Batı Trakya

Schweizer stimmen mit einem “Nein” zum Bau neuer Minaretten

30.11.2009

Am 29. November 2009 stimmten 57,5 Prozent der schweizer Wähler, in der durchgeführten Volksabstimmung zur Verabschiedung eines Verbotes für den Bau neuer Minarette, mit einem “Ja”. Laut den endgültigen Ergebnissen des Referendums, stimmten nur vier von den gesamten 26 Kantonen gegen das Verbot. Die Schweiz mit ihren 7.5 Millionen Einwohnern, und bedeutenden Städten wie Genf und Zürich, hat im gesamten Land nur 4 Moscheen mit Minarette. Die Gesamtzahl der Moscheen im Land beträgt 150. Das Ergebnis des Referendums stoßt auf Reaktionen innerhalb der Schweiz, in der 400.000 Muslime, darunter mehrheitlich Migranten aus Bosnien – Herzegowina, Kosovo und der Türkei leben. Das Ergebnis des Referendums ist verstoßt gegen die Verfassung und das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit Die Wahlbeteiligung des Referendums, die als Folge von Initiativen der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) durchgeführt wurde, betrug 54 Prozent. In den deutschsprachigen Kantonen dagegen war die Anzahl der Wählerstimmen, die für den Erlass eines Verbotes zum Bau neuer Minarette stimmten, deutlich höher als die Landesrate. In Kantonen, wie beispielsweise Appenzel-Innerhoden, Schaffhausen und Aargau, stimmten durchschnittlich 64 Prozent der Wähler für das Verbot. 71, 4 Prozent in Appenzel-Innerhoden, 40,3 Prozent in Genf, 51,2 Prozent in Jura, 48,4 Prozent in Basel, 55,9 Prozent in Freiburg, 58,6 Prozent in Graubünden und 63,8 Prozent in Uri befürworteten den Erlass eines Verbotes zum Bau neuer Minarette. Zwar äußerte die schweizerische Regierung und das Parlament, dass die geplante Volksabstimmung, die aus Initiativen der schweizerischen Volkspartei und seinen Kreisen hervorgerufen wurde, sowohl verfassungswidrig sei, als auch gegen die Religionsfreiheit verstoße und zusätzlich auch im Widerspruch zum Toleranzverständnis des Landes stehe. Doch da notwendige 100.000 Unterschriften gesammelt werden konnten, war die Schweiz gezwungen in die Volkabstimmung zu gehen. Während erwartet wurde, dass das Ergebnis der Volksabstimmung zum Erlass eines Verbotes für den Bau neuer Minarette mit einem “Nein” resultieren werde, war das Endergebnis ein “Ja”. So äußerten sich rechte Parteien, die sich als Befürworter der Volksabstimmung zeigten, sehr zufrieden mit dem Endergebnis und gaben bekannt, dass sie mit der Verweigerung zum Bau neuer Minarette gegen die zunehmende Islamisierung des Landes stimmen. Während das Ergebnis der Volksabstimmung als eine Gegenbewegung der Integrationsbemühungen interpretiert wird, ist noch unklar, wie die Entscheidung in der Realität umgesetzt werden soll. Zwar ist die Religions- und Glaubensfreiheit in der Schweiz verfassungsrechtlich garantiert, doch das Ergebnis der Volksabstimmung muss nun mit einem zusätzlichen Artikel in die Verfassung implementiert werden. Zudem ist das Ergebnis der Volksabstimmung sowohl verfassungswidrig, als auch gegen Bestimmungen der Verträge zur Religions- und Glaubensfreiheit, die von der Schweiz befürwortet werden. Daher stellt sich nun die Frage wie diese Entscheidung, für ein Verbot von Minarette, in die Verfassung aufgenommen werden soll. Habipoğlu: Es ist inakzeptabel eine Volksabstimmung durchzuführen, die über Fragen zur Religions- und Glaubensfreiheit entscheidet In einer Stellungnahme über das Ergebnis der schweizerischen Volksabstimmung erklärte der Vorsitzende der ‚Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) Halit Habipoğlu: “Die Ergebnisse des durchgeführten Referendums in der Schweiz stehen im klaren Widerspruch zur Religions- und Glaubensfreiheit. Es ist inakzeptabel Fragen zur Religions- und Glaubensfreiheit mithilfe einer Volksabstimmung zu regeln. Allerdings haben die Schweizerische Volkspartei und die Eidgenössisch-Demokratische Union die notwendige Anzahl an Unterschriften gesammelt, und konnten nur so sicherstellen, dass die Volksabstimmung durchgeführt wird. Zwar war das Resultat des Referendums für das Verbot von Minaretten überraschend, doch es zeigt auch deutlich, welche ernste Ausmaße das Problem der Anpassung und der Islamophobie in Europa angenommen haben. Innerhalb des letzten Monats wurde die Zentralmoschee von Genf mehr als einmal randaliert. Der Ruf zum Gebet wurde mit Lautsprechern aus einem Fahrzeug in der Nähe der Moschee nachgeahmt, die Moschee wurde mit Steinen beschmissen und die Mosaiksteine beschädigt, rosa Farbe wurde am Eingang der Moschee ausgeschüttet. Nun steht zur Diskussion die Frage, wie die Umsetzung des Ergebnisses der Volksabstimmung erfolgen soll. Die Entscheidung verstoßt sowohl gegen die Verfassung, als auch gegen Bestimmungen zur Religions- und Glaubensfreiheit, die in internationalen Vereinbarungen garantiert und von der Schweiz befürwortet werden. Wir verurteilen die Entscheidung der Volksabstimmung, erinnern, dass diese gegen die Religions- und Glaubensfreiheit verstößt, und fordern die schweizer Regierung auf, eine aktive Rolle zu übernehmen und das Problem zu lösen”.