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Batı Trakya

Bekanntmachung an die Menschenrechtsorganisationen

18.09.2003
Witten, 18.09. 2003

Bekanntmachung an die Menschenrechtsorganisationen

Wann werden die europäischen Menschenrechtsverfechter, die bei jeder Gelegenheit jegliche Menschenrechtsverletzungen kritisieren und anklagen, den von Griechenland – Mitglied der Europäischen Union – gegenüber der in Griechenland lebenden Türkischen Minderheit, deren Rechte von bilateralen und internationalen Verträgen garantiert sind, verübten Menschenrechtsverletzungen Einhalt gebieten?

Der 1998 aufgehobene Artikel 19 des griechischen Staatsbürgerschaftsgesetz, dessen Auswirkungen nicht rückwirkend aufgehoben wurden, wodurch mehr als 60.000 Türken von West Thrakien ausgenommen blieben, ist erneut ein Grund für ein menschliches Drama geworden.

Der junge Geschäftsmann Erdogan Hekim Ahmet lebte bis 1992 als griechischer Staatsbürger, bis ihm aufgrund des Artikel 19 der griechischen Staatsbürgerschaftsgesetz aberkannt wurde. Daraufhin lebte er mit einem von der Türkei erworbenen Heimatslosen-Pass in Edirne. Mit diesem Pass war es ihm bis 2000 möglich, mit vom Griechischen Generalkonsulat in Edirne erworbenen Visa, viermal nach Griechenland einzureisen. Als 2003 seine Mutter an Krebs erkrankte und ins Krankenhaus musste, stellte er erneut einen Antrag auf ein Visum im Griechischen Generalkonsulat in Edirne. Dieser wurde abgelehnt. Am 03.09.2003 erfuhr er, dass seine Mutter im Sterbebett lag und stellte erneut einen Antrag auf ein Visum, welcher abermals abgelehnt wurde. Als letzten Ausweg begann Erdogan Hekim Ahmet am 05.09.2003 vor dem Konsulat einen Sitzstreik mit einem Plakat worauf er schrieb "Ich möchte meine Mutter sehen, bevor sie stirbt". Aufgrund einer Beschwerde vom Konsulat wurde er eine Stunde später von Sicherheitsbeamten abgeführt und verhört.

Wir fragen nun die europäischen Menschenrechtsverfechter:

aufgrund welches Menschenrechtes kann dieses Ereignis gerechtfertigt werden?

Ist es kein Menschenrecht, seine auf dem Sterbebett liegende Mutter ein letztes Mal besuchen zu dürfen?

Wann werden Sie der Griechischen Regierung, die eine Politik betreibt, mit welcher sie die in West Thrakien lebenden Türkischen Minderheit immer wieder aufs Neue ihrer Menschenrechte und Freiheiten beraubt, endlich Einhalt gebieten?

Artikel 19 der griechischen Staatsbürgerschaftsgesetz: Eine Person nicht-griechischer ethnischer Abstammung, die Griechenland mit der Absicht, nicht mehr zurückzukehren verläßt, kann der griechischen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werden. Die Staatsangehörigkeit kann per Verwaltungsdekret ohne Anhörung entzogen werden. Das griechische Recht gewährt keine gerichtliche Nachprüfung, und es besteht kein wirksames Berufungsrecht.

Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die unten genannte Adresse