ABTTF
DE
ABONNIEREN SIE UNSEREN NEWSLETTER Bülten İcon
Batı Trakya

Jüngster Bereicht des UN-Menschenrechtsrats veröffentlicht

04.01.2008
Der Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen hat Bericht über seine 6. Sitzung veröffentlicht, die vom 10. bis 28. Dezember 2007 in Genf stattfand. Der Bericht behandelt die weltweiten Bemühungen zur Überwindung von Menschenrechtsverletzungen und enthält die während der Sitzung von der Generalversammlung gefassten Beschlüsse. Interessant am aktuellen Bericht ist, dass hier im Unterschied zu den vorangegangenen Berichten auch die Verletzung religiöser Freiheiten zur Sprache kommt. Im letzten Abschnitt des Berichts, der mit “Verhinderung jeder Art von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion und Glauben” überschrieben ist, werden die Staaten dazu aufgefordert, die religiösen Freiheiten aller Gruppen und Minderheiten anderen Glaubens durch Gesetze zu garantieren.

Das Thema „religiöse Freiheiten” nimmt im Bericht breiten Raum ein

Am interessantesten für die türkische Minderheit in Westthrakien ist die im Bericht enthaltene Aufforderung, die Freiheit der religiösen Institutionen anzuerkennen. In seinem Beschluss, der besonders das Thema der Muftiämter, also eines der wichtigsten Probleme in Westthrakien betrifft, betont der Menschenrechtsrat insbesondere, dass das Recht von Gemeinschaften anderer Religionen und Glaubens¬rich¬tungen, ihre religiösen Einrichtungen zu gründen und zu leiten, ein grundlegendes Menschenrecht ist. Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen werden dazu aufgefordert, das Recht anderer Glaubensgemeinschaften auf ungehinderte und eigentändige Verwaltung ihrer religiösen Einrichtungen zu respektie¬ren, und es wird ausdrücklich betont, dass dieses Recht durch nationale Gesetze und Regelungen zu garantieren ist. Eine Einschränkung dieses Rechts religiöser Minderheiten auf Selbstverwaltung sei nicht zu akzeptieren. Vielmehr müssten die Staaten den Minderheiten das Recht auf freie Verwaltung ihrer religiösen Einrichtungen zugestehen. Angesichts zunehmender Intoleranz gegenüber religiösen Angelegenheiten in den vergangenen Jahren werden die Staaten dazu aufgefordert, möglichst bald die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen zu treffen und Regelungen vorzunehmen.

Zur Aufnahme des Themas der Verletzung religiöser Freiheiten in den Bericht haben nicht zuletzt die gemeinsam mit anderen NGOs bei den Vereinten Nationen unternommenen Initiativen der ABTTF beigetragen. Die ABTTF hatte die Annahme des Antrags zum Thema Menschenrechtsverletzungen in Westthrakien erreicht, den ihr Direktor für akademische Studien Barış Hasan während einer vorangegangenen Sitzung des Menschenrechtsrats eingebracht hatte. In diesem Antrag war die Frage der Muftiämter hervorgehoben worden. In einer Presseerklärung zur Veröffentlichung des Berichts erklärte der ABTTF-Vorsitzende Halit Habipoğlu: „Wir haben unsere Probleme im Zusammenhang mit den Muftiämtern im Rahmen unserer Initiativen vor den Vereinten Nationen immer wieder angesprochen. Ich gehe daher davon aus, dass wir wesentlich dazu beigetragen haben, dass in dem neuen Bericht an die Staaten appelliert wird, die religiösen Freiheiten zu achten.“
Diese Beschlüsse betreffen unmittelbar auch Griechenland, das der Minderheit die eigenständige Leitung der Muftiämter in Westthrakien verwehrt. Da der türkischen Minderheit in Westthrakien trotz Beschlüssen der Vereinten Nationen und trotz anderer internationaler Abkommen weiterhin Beschränkungen bei der Verwaltung ihrer Muftiämter auferlegt werden, wird erwartet, dass diese Frage nach dem jüngsten Bericht des Meschenrechtsrates bald wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden wird. Der Druck auf Griechenland, das internationale Recht zu achten, wird weiter zunehmen. Man darf daher gespannt sein, ob Griechenland, das im Hinblick auf Minderheitenrechte im Vergleich zur internationalen Staatengemeinschaft in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgefallen ist, sich im Jahr 2008 dazu entschließen wird, endlich zu handeln.


FOTOGALERIE