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Batı Trakya

Widersprüchliche Menschenrechtspositionen griechischer Politiker

28.12.2007
In einer parlamentarischen Anfrage hat Antonis Trakatellis, einer der Abgeordneten Griechenlands im Europäischen Parlament, behauptet, dass die Türkei die Rechte des griechisch-orthodoxen Patriarchats in Istanbul verletze, und die Europäische Kommission beschuldigt, die Türkei diesbezüglich nicht zu verwarnen. In seinem Antrag fragte Trakatellis an, ob die Kommission erwäge, die Beitrittsverhandlun-gen mit der Türkei so lange zu stoppen, bis die Türkei garantiere, die Grundrechte und -freiheiten zu respektieren. Diese Anfrage des griechischen Abgeordneten zeigt einmal mehr, wie sehr griechische Po-litiker mit Blick auf die Rechte der türkischen Minderheit in Westthrakien in Widersprüche verstrickt sind. Der trotz ernster Verletzungen der Grundrechte und –freiheiten in Griechenland von dem griechischen Abgeordneten eingebrachte Antrag, die Verhandlungen mit einem EU-Beitrittskandidaten zu stoppen, während die Probleme in seinem eigenen Land einfach ignoriert werden, kann daher nicht als seriös angesehen werden.

Obwohl Griechenland inzwischen seit 1981 Mitglied der Europäischen Gemeinschaften ist, gibt es im Land bei der Wahrung der Grundrechte und –freiheiten immer noch erhebliche Versäumnisse. Obwohl die türkische Minderheit in Westthrakien laut den internationalen Abkommen das Recht hat, ihre geistlichen Führer selbst zu wählen, erkennt Griechenland die in Westthrakien gewählten Muftis nicht an und beharrt darauf, dass vom Staat bestellte Muftis dieses Amt versehen. Auch die türkische Identität der Minderheit in Westthrakien wird nicht anerkannt. So hat Griechenland in den 1980’er Jahren alle Vereine offiziell verboten, die im Namen die Bezeichnung „türkisch“ führen. Während der juristische Kampf der betroffenen Vereine vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergeht, gehen die griechischen Behörden seit einigen Jahren noch einen Schritt weiter und verbieten auch die Aktivitäten aller Vereine, die im Namen die Bezeichnung „Minderheit“ führen. Angesichts solch offensichtlicher Rechtsverstöße im Land ist es fragwürdig, wenn ein griechischer Abgeordneter im Europaparlament die Probleme in seinem eigenen Land ignoriert.

Wir fordern unser Land zur Aufrichtigkeit im Hinblick auf Grundrechte und Grundfreiheiten auf

In einer Presseerklärung zur parlamentarischen Anfrage im Europäischen Parlament forderte der Vorsitzende der ‚Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa’ (ABTTF) Halit Habipoğlu die griechischen Politiker auf, zuerst einmal die Rechtsverstöße im eigenen Land zu beachten: „Wenn in Griechenland die von uns gewählten Muftis nicht anerkannt und unsere Vereine geschlossen werden, sollte sich ein griechischer Abgeordneter im Europaparlament erst einmal darum kümmern. Solange die ernsten Rechts¬verstöße in unserem Land auf der Tagesordnung bleiben, zeugen Anfragen im Zusammenhang mit unserem Mutterland, der Türkei, nicht von politischer Aufrichtigkeit,“ so Habipoğlu. Als Vertreter der türkischen Minderheit in Westthrakien trete die ABTTF für die Anerken-nung und Wahrung der Grundrechte und -freiheiten in allen Ländern ein. „Es ist allerdings nicht zu akzeptieren, dass unser Land Griechenland, obwohl es seit 26 Jahren Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist, keinen Schritt zur Lösung der von uns vielfach aufgezeigten Probleme untenommen hat, sondern diese ignoriert und ein anderes Land im Hinblick auf Grundrechte und Grundfreiheiten beschuldigt. Wir sollten uns zuerst einmal darum kümmern, dass die Probleme im eigenen Land gelöst werden,“ erklärte Habipoğlu. Die Veröffentlichung der Antwort der Europäischen Kommission auf die Anfrage des Abgeordneten Trakatellis wird für die kommenden Tage erwartet.
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