ABTTF-Präsident: „Die Tatsache, dass eine Bildungsbürokratin ihren eigentlichen Zuständigkeitsbereich verlässt, um sich zur Außenpolitik und Auslegung des Vertrags von Lausanne sowie zu den Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland zu äußern, belegt eindeutig, dass es sich hierbei um eine politische Angelegenheit handelt. Wie wir stets betont haben, dient die Schließung unserer Grundschulen zu einem ganz anderen Zweck: Das eigentliche Ziel ist, das Schulsystem der türkischen Minderheit abzuschaffen und langfristig die Existenz der türkischen Minderheit in der Region zu vernichten, genau wie es auf Rhodos und Kos geschehen ist.“
Nach der Einstellung des Betriebs von acht Grundschulen der türkischen Minderheit von West-Thrakien ab dem Schuljahr 2026/2027 gemäß dem im griechischen Amtsblatt vom 13. Juli 2026 veröffentlichten Beschluss hat sich herausgestellt, dass die Einschreibungen mancher Schüler an der zentralen türkischen Minderheiten-Grundschule in Xanthi kurz vor Beginn des Schuljahres aufgehoben wurden.
Auch das Außenministerium unseres Mutterlands, der Republik Türkei, wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass der Beschluss über Schulschließungen und die Aufhebung der Einschreibungen gegen die durch den Vertrag von Lausanne garantierten Bildungsrechte der türkischen Minderheit verstoßen.
Nach öffentlicher Kritik veröffentlichte Marigula Kosmidou, die stellvertretende Bildungsdirektorin der Region Ostmakedonien und Thrakien, am 21. Juli 2026 eine schriftliche Erklärung. Kosmidou argumentierte, dass die Schließung von acht türkischen Grundschulen keine gezielte Maßnahme gegen Minderheitenschulen sind und verwies darauf, dass im selben Zeitraum auch 39 öffentliche Schulen in der Region ihren Betrieb eingestellt haben, und der Hauptgrund hierfür der europaweit zu beobachtende demografische Rückgang ist.
Kosmidou behauptete, dass Griechenland seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag von Lausanne vollumfänglich nachkommt und nahm direkt Stellung zu Äußerungen des Außenministeriums der Republik Türkei. Sie vertrat die Ansicht, dass der Türkei e jegliche rechtliche oder faktische Legitimation fehlt, sich zu den Minderheitenschulen in Griechenland zu äußern. Zudem bezeichnete sie die türkische Minderheit von West-Thrakien nicht als eine ethnische, sondern als eine „religiöse Minderheit“ und verglich unter Verwendung des Begriffs „muslimische Minderheit“ das Bildungswesen der türkischen Minderheit mit jenem der „griechischen Minderheit“ in der Türkei.
„Dass eine stellvertretende Bildungsdirektorin und nicht das griechische Außenministerium auf die Erklärung des Außenministeriums der Republik Türkei reagiert hat, ist ein Novum, das wir genau prüfen müssen. Die Tatsache, dass eine Bildungsbürokratin ihren eigentlichen Zuständigkeitsbereich verlässt, um sich zur Außenpolitik und Auslegung des Vertrags von Lausanne sowie zu den Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland zu äußern, belegt eindeutig, dass es sich hierbei um eine politische Angelegenheit handelt. Wenn die Minderheit, in West-Thrakien gemäß dem Vertrag von Lausanne eine muslimische Minderheit ist, wie sie behauptet, dann ist die Minderheit in der Türkei keine griechische, sondern nur eine nicht-muslimische Minderheit. Wie wir stets betont haben, dient die Schließung unserer Grundschulen zu einem ganz anderen Zweck: Das eigentliche Ziel ist, das Schulsystem der türkischen Minderheit abzuschaffen und langfristig die Existenz der türkischen Minderheit in der Region zu vernichten, genau wie es auf Rhodos und Kos geschehen ist. Als die Inseln 1947 von Italien an Griechenland übergeben wurden, gab es dort türkische Schulen, die bis 1974 in Betrieb blieben. Nachdem der Staat diese Schulen 1974 geschlossen hatte, begann Griechenland, die Türken auf den Inseln als ‚griechische Muslime‘ zu bezeichnen. Genau dieses Szenario versucht man nun auch in unserer Region herbeizuführen“, erklärte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der Westthrakien-Türken in Europa (ABTTF).
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