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Batı Trakya

ABTTF brachte die Bildungsprobleme der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien vor die Vereinten Nationen

22.09.2023

Die Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) hat der 54. ordentlichen Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN) in Genf, der Schweiz eine schriftliche Erklärung mit dem Titel „Zugang zur Vorschulerziehung in der Muttersprache und rapider Rückgang der Grundschulen für Kinder der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien, Griechenland“ eingereicht.

In ihrer schriftlichen Erklärung betonte die ABTTF, dass der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien in Griechenland gemäß dem Vertrag von Lausanne von 1923 die Bildungsautonomie gewährt wurde, und wies darauf hin, dass die autonome Struktur im Bildungswesen im Laufe der Jahre durch verschiedene Gesetze, Regelungen und Praktiken stark geschwächt wurde und heute durch vollendete Tatsachen vollständig unter der Kontrolle des Staats steht.

Die ABTTF stellte fest, dass die Zahl der Grundschulen der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien rapide zurückgegangen ist, und fügte hinzu, dass es mit dem Ministerbeschlusses aus dem Jahr 2010 begonnen wurde, die Schulen mit weniger als neun Schülern zu schließen. Die ABTTF wies darauf hin, dass auch die türkischen Grundschulen dieser Praxis unterworfen waren, obwohl sie gemäß dem Vertrag von Lausanne über einen autonomen Status verfügen.

Die ABTTF betonte, dass die besagte Praxis zu einem systematischen Mittel zur Diskriminierung der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien geworden ist, und erklärte, dass es 2008 in West-Thrakien 194 türkische Grundschulen gab, aber deren Zahl wegen kontinuierlicher Schließungen 2011 auf 188, 2014 auf 170, 2015 auf 164, 2016 auf 133, 2017 auf 130, 2018 auf 128, 2019 auf 123, 2020 auf 115, 2021 auf 103, 2022 auf 99 und im Schuljahr 2023-2024 auf 90 gesunken ist.

Die ABTTF wies darauf hin, dass die Regierungsbehörden die Anträge auf Einrichtung zweisprachiger Minderheitenkindergärten in West-Thrakien abgelehnt haben, in denen die türkischen Kinder auch in ihrer Muttersprache Türkisch unterrichtet werden könnten, und fügte hinzu, dass es für die Kinder, deren Muttersprache Türkisch ist, problematisch ist, auf Griechisch unterrichtet zu werden, das als einzige Unterrichtssprache im Kindergarten verwendet wird, was sich negativ auf den Start ihrer Schulbildung auswirkt.

Die ABTTF stellte fest, dass Griechenland darauf beharrt, die Notwendigkeit der Einrichtung zweisprachiger Kindergärten für die türkische Volksgruppe zu ignorieren, und die türkischen Grundschulen unter dem Vorwand der mangelnden Schülerzahl weiterhin schließt. Die ABTTF wies darauf hin, dass andererseits 2013 in Gökçeada mit nur 4 Kindern eine Grundschule für die orthodox-griechische Minderheit in Türkiye, deren Status und Rechte ebenfalls durch den Vertrag von Lausanne festgelegt wurden, eröffnet wurde, die heute von 21 Kindern besucht wird und zu der auch ein Kindergarten gehört, und 35 SchülerInnen die 2015 eröffnete Sekundar- und Oberschule besuchen.

Unter Hinweis auf die UN-Verträge, denen Griechenland beigetreten ist, forderte die ABTTF Griechenland auf, die durch den Vertrag von Lausanne garantierte Bildungsautonomie der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien wiederherzustellen, die Einrichtung türkischer Kindergärten innerhalb des türkischen Minderheitenschulsystems zu ermöglichen und der Schließung türkischer Grundschulen mit autonomem Status durch einseitige Entscheidungen unter dem Vorwand der mangelnden Schülerzahl ein Ende zu setzen.

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