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Batı Trakya

ABTTF erfasste einen Parallelbericht zum Bericht über die Religionsfreiheit in Griechenland 2015

29.08.2016
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat einen Parallelbericht zum Bericht über die Religionsfreiheit in Griechenland 2015 erstellt, der am 10. August 2016 seitens des Außenministeriums der Vereinigten Staaten (USA) verkündet wurde, und diesen an die zuständigen Stellen der USA eingereicht. In diesem Bericht hat die ABTTF die Probleme, denen die türkische Minderheit von West-Thrakien im Bereich der Religionsfreiheit ausgesetzt ist, ausführlich dargestellt und die diesbezüglichen Ansichten sowie Forderungen der Minderheit zum Ausdruck gebracht.

Griechenland erkennt die ethnisch türkische Identität der Minderheit nicht an

Die USA teilte in ihrem Bericht mit, dass laut der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in Thrakien 100.000 bis 120.000 Angehörige der "muslimischen Minderheit“ leben, deren Status durch den Lausanner Friedensvertrag von 1923 festgelegt und offiziell anerkannt wurde. Gegen diese Aussage unterstrich die ABTTF besonders, dass Griechenland das Recht auf die Definition jedes einzelnen Individuums über die eigene Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder sprachlichen Minderheit im Sinne der kollektiven Basis und die Existenz einer türkischen Minderheit innerhalb seiner Grenzen ablehnt, und die Bevölkerungsanzahl der türkischen Minderheit von West-Thrakien 150.000 beträgt.

Das Recht der türkischen Minderheit auf religiöse Autonomie wird verletzt

Die ABTTF vermerkte in ihrem Parallelbericht, dass der Lausanner Friedensvertrag der türkischen Minderheit von West-Thrakien Rechte eingeräumt hat, eigene Einrichtungen und Institutionen im Bereich der Religion und Bildung zu gründen, zu verwalten und zu kontrollieren. Ebenfalls verfügt die türkische Minderheit laut dem erwähnten Vertrag über eine Autonomie im Bereich der Religion und Bildung. Nach Ansicht der ABTTF stellt die Mufti-Thematik das wichtigste Problem dar, das im Bereich der Religionsfreiheit in Frage kommt. Die ABTTF wies besonders darauf hin, dass das Recht der türkischen Minderheit von West-Thrakien auf die Wahl eigener Muftis, die als ihre religiöse Führer gelten, seitens der griechischen Regierung entzogen wurde. Damit begann Griechenland, ab 1991 die Muftis selbst zu ernennen. Obwohl die türkische Minderheit als eine Reaktion auf diese Handlung versucht hat, ihre eigenen Muftis selbst zu wählen, wurden diese von der griechischen Regierung doch nicht anerkannt. An dieser Stelle vermerkte die ABTTF, dass die griechische Regierung mit der Ernennung der Muftis das Recht der türkischen Minderheit auf religiöse Autonomie, die sowohl durch den Lausanner Friedensvertrag als auch die sonstigen internationalen Abkommen unter Garantie gestellt wurde, eindeutig verletzt.

“240 Imam-Gesetz” ist eine direkte Einmischung in die religiöse Freiheit der türkischen Minderheit von West-Thrakien

In ihrem Bericht erwähnte die ABTTF, dass das Gesetz 4115/ 2013, das den Angehörigen der türkischen Minderheit von West-Thrakien als “240 Imam-Gesetz” bekannt ist, durch die griechische Regierung nicht im Einvernehmen mit der türkischen Minderheit vorbereitet und trotz einer großartigen Reaktion der Minderheit umgesetzt wurde. Das Gesetzt sieht die Ernennung von 240 muslimischen Religionsgelehrten unter der Führung von den ernannten Muftis vor, die in den Moscheen der Minderheit und staatlichen Schulen den Schülern der Minderheit den Islamunterricht geben sollen.

Was die Thematik der Stiftungen angeht, wies die ABTTF darauf hin, dass die griechische Regierung die Verwaltungsratsmitglieder der Stiftungen (Waqfs) weiter ernennt, obwohl der Lausanner Friedensvertrag der türkischen Minderheit von West-Thrakien das Recht eingeräumt hat, eigene Stiftungen zu gründen und zu verwalten.

ABTTF wies auch auf das Problem bezüglich der zweisprachigen Minderheitenkindergärten hin

In ihrem Bericht legte die ABTTF auch die Probleme dar, mit denen sich der Kinder der türkischen Minderheit von West-Thrakien im Zuge der Vorschulerziehung auseinandersetzen müssen. Da die griechische Regierung der Minderheit keine Genehmigung zur Eröffnung zweisprachiger Kindergärten erteilt, wo die Bildung sowohl in der türkischen wie auch griechischen Sprache stattfindet, sind die Kinder der türkischen Minderheit dazu gezwungen, die staatlichen Kindergärten zu besuchen, wo es lediglich in griechischer Sprache unterrichtet wird.
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