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Batı Trakya

ABTTF hat während der Pre-Sitzung der UPR Info über Griechenland vorgetragen

31.03.2016
Die ABTTF hat im Vorfeld der eigentlichen Griechenland-Sitzung vom Universal Periodic Review des UN-Menschenrechtsrats, welche im Mai 2016 stattfinden wird, die Probleme der türkischen Minderheit in West-Thrakien sowie ihre Empfehlungen zur deren Lösung zum Ausdruck gebracht.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat an der Pre-Sitzung Griechenland am 31.März teilgenommen, welche seitens der Zivilgesellschaftsorganisation namens UPR Info - der Universal Periodic Review veranstaltet wurde. Die ABTTF wurde bei dieser Pre-Sitzung, welche im Vorfeld der während der 25.UPR Sitzung des UN-Menschenrechtsrats zwischen dem 2-13.Mai 2016 im UN-Genfer Haus stattfindenden Griechenland-Sitzung die Zivilgesellschaftsorganisationen und Landesvertreter zusammenbrachte, durch den stellvertretenden Vorsitzenden der ABTTF Mesut Küçükhasan und die Direktorin der internationalen Beziehungen der ABTTF Melek Kırmacı Arık vertreten. Die Direktorin der internationalen Beziehungen der ABTTF hat während der Sitzung, welche im internationalen Konferenzzentrum in Genf realisiert wurde, über die Probleme der türkischen Minderheit in West-Thrakien vorgetragen.

Während der gleichen Sitzung, bei der Griechenland und Surinam auf der Tagesordnung standen, haben drei Zivilgesellschaftsorganisationen über Griechenland berichtet. Zunächst ergriff Ilia Maria Siatitsa aus der Nationalen Menschenrechtskommission Griechenlands das Wort, dann sprach im Namen der Zivilgesellschaftsorganisation LUMOS, die im Bereich der Kinderrechte tätig ist, George Nikolaidis. Die Nationale Menschenrechtskommission Griechenlands wies besonders auf einen Zeitpunkt in Griechenland hin, wo die Flüchtings-und Migrationsströme stattfand. Hinzu kommt noch, dass Griechenland unter schweren Finanz- und Auslandschulden leidet. Aufgrund dieser Umstände wurden die Menschenrechte dementsprechend beeinträchtigt. Seiner Ansicht nach sollen nationale Aktionspläne jeglicher Art zum Schutz der Menschenrechte sehr wirksam umgesetzt werden, was im Zusammenhang mit der Migrations-und Flüchtlingskrise steht. Der LUMOS-Vertreter sprach besonders über die Kinder ohne Begleitung und wies darauf hin, dass es in Griechenland kein System zum Schutz der Kinder zur Verfügung steht. Seiner Meinung nach bedürfen ca. 300.000 Kinder heutzutage einer gesellschaftlichen Pflege. Nach LUMOS werden in Griechenland Kinder ohne Begleitung, besonders Kinder von Immigranten ohne Begleitung zahlreichen Problemen ausgesetzt, wenn sie in Griechenland ankommen. Er hat geraten, diese Kinder nicht als staatenlos zu lassen und insbesondere den kleinen Kindern insgesamt notwendige Hilfeleistung zu gewähren.

Die Frau Direktorin der internationalen Beziehungen der ABTTF Melek Kırmacı Arık unterstrich bei ihrem Vortag neben den im Jahre 2011 gemäß den seitens der griechischen Regierung akzeptierten Empfehlungen innerhalb der ersten Linie realisierten Entwicklungen im Bereich der Frauenrechte, Anwendungen des Scharia-Rechtes und Freiheit der Vereinsgründung auch den nationalen Handlungsplan über die Menschenrechte 2014-2016 und sonstige Probleme der türkischen Minderheit in West-Thrakien im Bildungsbereich. Frau Kırmacı Arık brachte im Rahmen der Umsetzung des Scharia-Rechtes die Mufti-Frage auf die Tagesordnung und die Entwicklungen im Bereich des „240 Imam-Gesetze“ mit der Nummer 4115/2013 zum Ausdruck. Weiterhin erwähnte Frau Kırmacı die Entwicklungen über drei Regulationen des Europäischen Gerichtshofes, die Griechenland bezüglich der Freiheit der Vereinsgründung verurteilten. Ihrer Meinung nach sollte Griechenland der Minderheit ihr Recht einräumen, eigene Religionsführer und religiöses Personal selbst zu wählen, wobei sie die griechische Regierung vehement dazu aufgefordert hat, die Regulationen des EGMR so schnell wie möglich umzusetzen. Anschließend erinnerte sie an die Handlungen über die Bildung der Kinder der türkischen Minderheit in West-Thrakien und die religiöse Ausbildung der Geistlichen, welche in dem zwischen den Jahren 2014 bis 2016 in Kraft getretenen Nationalen Handlungsplan bereits definiert worden sind, Sie stellte die Frage in den Raum, in welcher Art und Weise diese beiden Handlungen bis heute umgesetzt wurden, sowie in welcher Form die Organisationen der Minderheiten zur Realisierung dieser beiden Handlungen mitwirken können.

Was die Entwicklungen anbetrifft, die eigentlich innerhalb der ersten Linie nicht in Frage kommen jedoch enorme Wichtigkeit aufweisen, hat Frau Kırmacı Arık auf die permanente Überwachung der griechischen Regierung hingewiesen und vermerkt, dass dies mit der autonomischen Struktur im Bildungsbereich nicht zu vereinbaren ist. Die Direktorin Kırmacı hat bestehende Probleme in Bezug auf die zweisprachige Kindergärten der Minderheit, die niedrige Anzahl der Grundschulen, die Bildungsqualität der Minderheit auf der Basis der Grundschule und die niedrige Anzahl der Schulen auf der mittleren Ebene aufgelistet und auch die Probleme, welche das im Jahre 2014 in Kraft getretenen Gesetz mit der Nummer 4310/2014 beinhaltet, zum Ausdruck gebracht. Für Frau Kırmacı Arık stellt auch ein Problem dar, dass nur diejenigen in die Lehrerschule innerhalb des Minderheitenprogramms zugelassen werden können, die den pädagogischen Fachbereich bereits absolviert haben, Übrigens hat sie noch kritisiert, dass die Mitglieder der Minderheit im griechischen Programm der Minderheitenschulen von nun an nicht mehr tätig sein dürfen. Frau Kırmacı Arık verlangte mit Nachdruck, dass die autonome Struktur im Bildungsbereich wieder gewährleistet werden muss und listete ihre Ansprüche im Bereich der Bildung auf.

Als Schlusswort vermerkte Frau Direktorin Kırmacı Arık, dass die anderweitigen Probleme nicht zur Sprache gebracht werden konnten, da die griechische Regierung eine Reihe von mehreren Anliegen der Minderheiten, die in der ersten Etappe erwähnt wurden, abgelehnt hat. Nach Kırmacı hat Griechenland die türkische Minderheit in West-Thrakien nicht als türkisch anerkannt und alle Kommunikationswege blockiert. Als Beispiel hat sie zur Erwägung gezogen, dass zwei Abgeordnete aus der Partei der Goldenen Morgenröte am 2. März 2016 während eines Podiumsgespräches, das sie beim EU-Parlament in Brüssel realisiert haben, in den Saal stürmten. Des weiteren haben alle anderen etablierten Parteien aus dem politischen Bereich s jeweils einen Protestbrief an den Präsidenten Herrn des EU-Parlaments Martin Schulz geschickt. Dementsprechend wäre es ihrer Meinung nach sehr dringend zu raten, einen institutionellen Mechanismus zum Dialog zwischen den Regierungsbehörden und der Minderheit herzustellen.
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