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Batı Trakya

Griechenland hat 46.638 Personen ausgebürgert

25.05.2005
Das Innenministerium hat erstmals amtliche Zahlen veröffentlicht: 46.638 Personen wurde die Staatsbürgerschaft aberkannt.

Der Abgeordnete Ýlhan Ahmet hatte am 20. April 2005 in einer parlamentarischen Anfrage (Nr. 10097) Auskunft darüber verlangt, wie viele Angehörige von Minderheiten nach dem abgeschafften Paragraph 19 des Staatsbürgerschaftsgesetzes (N.3370/55) ihre Staatsbürgerschaft verloren haben und was in dieser Angelegenheit unternommen worden sei. Die Anfrage war an das Innenministerium weitergeleitet worden. Das Innenministerium antwortete im Schreiben Nr. 78400/8334 wie folgt:

1- Im Gültigkeitszeitraum des Paragraphen (§19 N.3370/55) bis zu seiner Abschaffung im Jahr 1998 haben 46.638 Muslime aus West-Thrakien und von den Dodekanes-Inseln ihre Staatsangehörigkeit verloren.

2- Wer von diesen Personen die türkische Staatsbürgerschaft angenommen hat und in Griechenland lebt, kann einen Staatenlosen-Ausweis bekommen. Genaue Zahlen darüber werden vom Ministerium für Öffentliche Ordnung herausgegeben werden.

3- Personen in dieser Lage können mit den notwendigen Unterlagen beim Innenministerium ihre Staatsbürgerschaft beantragen. Anträge werden vom Ministerrat einzeln bewertet und Fehler der Verwaltung überprüft. Der stellvertretende Innenminister wird dann abschließend darüber entscheiden.

4- Personen, deren Antrag auf Erhalt der griechischen Staatsbürgerschaft abgelehnt wird, können unter Verweis auf die Paragraphen 5, 6, 7, 8 und 9 des Neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes die Anwendung der ‚Regelung zur Aufnahme in die Staatsbürgerschaft’ (N.3244/2004) beantragen. Da dieses Gesetz erst vor kurzem im Parlament zur Abstimmung gekommen ist, steht seine Überarbeitung vorerst nicht an.