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Batı Trakya

Menschenrechtslage in Griechenland wurde von den Vereinten Nationen überprüft

03.11.2026

ABTTF-Präsident: „Unser Land verleugnet unsere türkische Identität, missachtet unsere Bildungs- und Religionsautonomie und betrachtet uns stattdessen als eine Frage der Außenpolitik und Sicherheit! Dass Griechenland sich über das Außenministerium zu den Angelegenheiten äußert, die unsere Minderheit betreffen, verdeutlicht, dass es uns nicht als seine eigenen Staatsbürger*innen, sondern als potenzielle Bedrohung wahrnimmt.“

Die Arbeitsgruppe für das Universelle Periodische Staatenüberprüfungsverfahren (UPR) des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN) überprüfte am 2. November 2026 zum vierten Mal die Menschenrechtslage in Griechenland. Melek Kırmacı, Direktorin für internationale Angelegenheiten der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) nahm an der 53. Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe in Genf, der Schweiz teil und verfolgte die Überprüfung Griechenlands vor Ort.

Im Rahmen des UPR-Verfahrens, bei dem die Lage der Menschenreche in allen UN-Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen durch die Staaten überprüft wird, berichtete eine insgesamt 34 Personen aus den verschiedenen Ministerien umfassende griechische Delegation unter der Leitung des Ständigen Vertreters Griechenlands bei den Vereinten Nationen in Genf, Botschafter Ioannis Ghikas, über die seit der vorangegangenen Überprüfung im Jahr 2021 unternommenen Schritte zur Förderung der Menschenrechte im Land.

Die stellvertretende griechische Außenministerin Alexandra Papadopoulou, die ihr Land per Videobotschaft präsentierte, erläuterte die gesetzlichen und administrativen Maßnahmen in den Bereichen Justizreformen, Rechtsstaatlichkeit, Geschlechtergleichstellung, Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen, Migrations- und Asylpolitik sowie die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung.

Die Vertreter*innen der neunundneunzig Mitgliedsstaaten, die an der Überprüfung Griechenlands teilgenommen und das Wort ergriffen haben, gaben Empfehlungen ab, die sich auf Rechte von Migranten und Asylsuchenden, Vorwürfe im Zusammenhang mit Zurückweisungen von Schutzsuchenden, Gewalt gegen Frauen, Funktionsweise des Justizsystems, Bekämpfung von Diskriminierung und Hassverbrechen sowie Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern bezogen. Die Mitgliedsstaaten empfahlen Griechenland, den zweiten nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und Intoleranz wirksam umzusetzen und den Kampf gegen Hassreden zu verstärken. Zudem forderten sie eine Überprüfung restriktiver gesetzlicher Regelungen, Registrierungsbedingungen und strafrechtlicher Sanktionen, die sich gegen zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich Migration und Asyl richten, und dass es sichergestellt wird, dass diese Organisationen sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger ihre Arbeit ungehindert fortsetzen können.

Währen der Überprüfung Griechenlands meldete die die Türkei zu Wort und empfahl die Anerkennung der ethnisch-türkischen Identität der türkischen Minderheit in West-Thrakien, die Beendigung staatlicher Eingriffe in die religiösen Angelegenheiten der Minderheit sowie die offizielle Anerkennung der von der Minderheit gewählten Muftis. Zudem forderte die Türkei die Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Bezug auf die türkischen Vereine, die Gewährleistung des Rechts auf Eröffnung und Verwaltung von Schulen der türkischen Minderheit, die Einrichtung zweisprachiger (griechisch-türkischer) Kindergärten sowie ein Ende der Schließungen von Schulen der türkischen Minderheit. Zu den Empfehlungen der Türkei zählten ferner die Regelung der Verwaltung von Stiftungen der Minderheit sowie der Kampf gegen Hassreden und Diskriminierung, die sich gegen die türkische Minderheit in West-Thrakien richten.

Nach eigener Formulierung empfahl Aserbaidschan die Rechte der ethnischen und ethno-religiösen Minderheiten in Griechenland in den Bereichen Bildung, Religion und kulturelles Erbe zu schützen und insbesondere wirksam gegen politische und mediale Hassreden vorzugehen, die sich gegen die türkische Volksgruppe richtet.

Nordmazedonien empfahl Griechenland, das Recht jedes Einzelnen auf individuelle Selbstidentifizierung uneingeschränkt zu achten und dieses Recht durch eine wirksame Anwendung der nationalen Gesetzgebung zu gewährleisten.

Im Anschluss an die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten äußerten sich die zuständigen griechischen Ministerien zu den jeweils in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Themen und nahmen zu den vorgebrachten Empfehlungen Stellung. Bezüglich der türkischen Minderheit in West-Thrakien antwortete Elias Kastanas vom griechischen Außenministerium. Unter Verweis auf den Vertrag von Lausanne von Jahr 1923 erklärte Kastanas, dass es in (West-)Thrakien eine auf religiöser Identität basierende muslimische Minderheit gibt, die sich aus den Gruppen der Türken, Pomaken und Roma zusammensetzt. Kastanas führte aus, dass in (West-)Thrakien mehr als 240 Moscheen in Betrieb sind, die drei Mufti-Ämter umstrukturiert wurden und der Prozess der Ernennung der Muftis abgeschlossen ist. Was die Vereinigungsfreiheit betrifft, so behauptete Kastanas, dass man konstruktiv mit dem Europarat an der Vollstreckung Urteile des EGMR arbeitet.

Zudem erklärte Kastanas, dass es in (West)-Thrakien etwa 80 Minderheitenschulen gibt, die von mehr als 3.500 Schülerinnen und Schülern besucht werden. Er merkte an, dass der Betrieb einiger Schulen wegen des Schülermangels ausgesetzt wurde, und fügte hinzu, dass diese Maßnahme nicht nur für die Minderheitenschulen, sondern für alle Schulen im gesamten Land gilt.

Im Vorfeld der Überprüfung Griechenlands thematisierte die ABTTF mittels eines schriftlichen Beitrags an die UN sowie eines Informationsschreibens und acht konkreter Empfehlungen an die Delegationen der Mitgliedstaaten die Probleme in Bezug auf die türkische Identität, Verletzung der Vereinigungsfreiheit, Bildungs- und Religionsautonomie, Mufti-Ämter, Stiftungen sowie Diskriminierung, mit denen die türkische Minderheit in West-Thrakien konfrontiert ist.

„Dass sich das Außenministerium Griechenlands zu den Angelegenheiten äußert, die die türkische Minderheit in West-Thrakien betreffen, deren Angehörige griechische Staatsbürger sind, verdeutlicht auf eklatante Weise die Fehlhaltung und den Widerspruch in der Herangehensweise unseres Landes uns gegenüber. Zudem unterstreicht die Existenz eines Büros für politische Angelegenheiten des griechischen Außenministeriums in Xanthi die institutionelle Dimension dieser Haltung. Für uns ist dies ein Beleg dafür, dass unser Land, Griechenland, uns als außen- und sicherheitspolitische Angelegenheit, ja sogar als potenzielle Bedrohung betrachtet. Auch gegenüber den Vereinten Nationen hielt Griechenland an seiner Haltung fest, unsere türkische Identität zu verleugnen sowie unsere Bildungs- und Religionsautonomie zu missachten. Als ABTTF werden wir das Ergebnisdokument der UPR-Überprüfung, die an Griechenland gerichteten Empfehlungen sowie deren Umsetzung genau verfolgen und unsere Arbeit bei den Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte der türkischen Minderheit in West-Thrakien entschlossen fortsetzen“, sagte der ABTTF-Präsident Halit Habip Oğlu.

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