Die systematische Verletzung der Rechte und Freiheiten der türkischen Minderheit in West-Thrakien durch Griechenland wurde auf der Konferenz zur Sprache gebracht.
Die West-Thrakien-Türken waren auf der Konferenz zur menschlichen Dimension der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vertreten, die vom 5.-15. Oktober 2026 in Warschau, der Hauptstadt Polens, stattfand.
Der von Mustafa Trampa, dem Vorsitzenden des Beratenden Ausschusses der türkischen Minderheit in West-Thrakien (BTTADK) und Mufti von Xanthi, geleitete Delegation der West-Thrakien Türken gehörten zudem K. Engin Soyyılmaz von der Föderation der West-Thrakien Türken in Europe (ABTTF), Dr. Pervin Hayrullah, Menschenrechtsexpertin von der Vereinigung der Universitätsabsolventen der Minderheit von West-Thrakien (BTAYTD), Kerem Abdurahimoğlu, stellvertretender Vorsitzender der EFA sowie der Partei für Freundschaft, Gleichheit und Frieden (DEB-Partei) und Emine Hüseyin Palazlı vom Verband der Religionsfunktionäre der Moscheen in Xanthi an. Vom 7.-9. Oktober 2026 nahm die die Delegation an der Konferenz teil, die unter dem Schweizer OSZE-Vorsitz und mit Unterstützung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) organisiert wurde.
An der Konferenz, die sämtliche OSZE-Verpflichtungen im Bereich der menschlichen Dimension behandelte, nahmen die 57 OSZE-Teilnehmerstaaten, OSZE-Institutionen, internationale Organisationen sowie Vertreter der Zivilgesellschaft teil.
Bei der dritten Plenarsitzung der Konferenz, die sich auf Grundfreiheiten, darunter die Freiheit der friedlichen Versammlung und Vereinigung, konzentrierte, wies die ABTTF darauf hin, dass der griechische Staat die ethnisch-türkische Identität der türkischen Minderheit in West-Thrakien leugnet. Infolgedessen sind die türkischen Vereine, in deren Namen das Wort „türkisch“ vorkommt und die zuvor über viele Jahre hinweg offiziell und ungehindert in Griechenland tätig waren, aufgelöst worden. Gleichzeitig ist die Genehmigung zur Gründung neuer Vereine wegen des Wortes „türkisch“ in ihren Namen verweigert worden. Die ABTTF wies darauf hin, dass Griechenland seit über 18 Jahren die drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere bezüglich der türkischen Vereine noch immer nicht vollstreckt hat. Zudem hob die ABTTF hervor, dass der Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi, dessen Eintragung 2010 aufgrund des Wortes „türkisch“ in seinem Namen verweigert worden war, seinen Prozess gegen Griechenland vor dem EGMR gewonnen hat. In dem Fall „Sagir und andere“ entschied der EGMR am 24. Juni 2025 einstimmig, dass Griechenland erneut gegen Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verstoßen hat.
Die ABTTF verwies darauf, dass sowohl in dem im April 2026 von der Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen (CINGOs) des Europarats verabschiedeten Bericht über Griechenland als auch in dem am 26. September 2026 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) angenommenen Überwachungsbericht über Griechenland sowie der dazugehörigen Entschließung die Empfehlung ausgesprochen wurde, dass Griechenland die genannten EGMR-Urteile in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere im Hinblick auf die Vereinigungsfreiheit vollstrecken solle.
Die ABTTF forderte Griechenland dazu auf, die EGMR-Urteile in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere sowie in dem Fall Sagir und andere vollständig, wirksam und unverzüglich zu vollstrecken und die Rechtsstaatlichkeit im Land zu wahren.
Bei derselben Sitzung wies die DEB-Partei auf die Einschränkungen hin, mit denen die türkische Minderheit in West-Thrakien im Bereich der Vereinigungsfreiheit konfrontiert ist. Sie erklärte, dass die Vereine der türkischen Minderheit, die aufgrund des Wortes „türkisch“ in ihren Namen aufgelöst wurden und deren offizieller Status trotz der EGMR-Urteile nicht wiederhergestellt wurde, nicht an Dialogforen wie der OSZE-Konferenz zur menschlichen Dimension teilnehmen können.
Während derselben Sitzung ergriff zudem der Verband der Religionsfunktionäre der Moscheen in Xanthi das Wort. In der gehaltenen Rede wurde dargelegt, dass die religiösen Oberhäupter der türkischen Minderheit in West-Thrakien von Griechenland nicht anerkannt und Muftis gegen den Willen der türkischen Minderheit eingesetzt werden, und dieses Vorgehen durch das kürzlich verabschiedete Gesetz über Muftis institutionalisiert wurde.
In ihrem Beitrag während derselben Sitzung betonte die BTAYTD, dass Grundrechte den Eckpfeiler der Verpflichtungen der OSZE im Rahmen der menschlichen Dimension bilden. Sie forderte Griechenland in diesem Zusammenhang dazu auf, das Recht der West-Thrakien Türken auf Selbstidentifikation, Vereinigungsfreiheit sowie Religions- und Glaubensfreiheit zu respektieren.
Bei der vierten Plenarsitzung der Konferenz zum Thema Toleranz und Nichtdiskriminierung wies die DEB-Partei auf die Ungerechtigkeiten hin, mit denen die türkische Minderheit in West-Thrakien in den Bereichen Religionsfreiheit, Bildung, wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung konfrontiert ist. Sie merkte an, dass West-Thrakien trotz der von Griechenland angewandten Quoten für Studierende aus der türkischen Minderheit an den griechischen Universitäten sowie der für die Region bereitgestellten EU-Subventionen nach wie vor eine der ärmsten Regionen Griechenlands ist.
Bei der fünften Plenarsitzung der Konferenz zum Thema Rechtsstaatlichkeit ergriff die DEB-Partei das Wort und betonte, dass die systematische Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in Griechenland ein weit verbreitetes und langjähriges Problem darstellt, und fügte hinzu, dass dies für die türkische Minderheit in West-Thrakien jedoch seit jeher eine unveränderte Realität ist. Die DEB-Partei merkte an, dass die türkische Minderheit mit Eingriffen in den Bereichen Vereinigungsfreiheit und Bildung konfrontiert ist, die mit der Rechtsstaatlichkeit unvereinbar sind.