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Batı Trakya

Menschenrechtslage in Griechenland verschlechtert sich!

21.08.2026

ABTTF-Präsident: „Die Probleme im Bereich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Griechenland haben einen strukturellen Character angenommen. Als die West-Thrakien Türken erleben wir seit Jahren unmittelbar die Praktiken und Folgen des staatlichen Vorgehens, welche von institutionalisierter und struktureller Diskriminierung geprägt ist. Unser Land, Griechenland, muss endlich die Kluft zwischen dem Bild von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, das es der internationalen Gemeinschaft vermittelt, und seiner tatsächlichen Praxis vor Ort schließen!“

Die Venedig-Kommission des Europarats wird eine dringende Stellungnahme zu den Bestimmungen der Asyl- und Migrationsgesetzgebung Griechenlands hinsichtlich der Registrierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen (NGOs) und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit erstellen.

Im Rahmen ihres laufenden Monitoring-Verfahrens zu Griechenland verlangte der Monitoring-Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) eine Prüfung der Bestimmung des Asylgesetzes 4939/2022 zum NGO-Register und der Bestimmungen des Gesetzes 5275/2026 zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von NGO-Mitgliedern an.

Die Bestimmungen, die geprüft werden sollen, betreffen die Registrierungspflichten und die Arbeitsbedingungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die im Bereich Migration und Asyl tätig sind, sowie die strafrechtlichen Sanktionen, die gegen deren Mitarbeiter und Mitglieder verhängt werden können.

Der Expertenrat für NGO-Recht des Europarats hatte die betreffenden Bestimmungen zuvor kritisiert, da sie den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen erheblich einschränken.

Die dringende Stellungnahme der Venedig-Kommission wird voraussichtlich auf ihrer Plenarsitzung im Oktober 2026 zur Annahme vorgelegt.

„In unserem Land, Griechenland, haben die Probleme im Bereich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit einen strukturellen Character angenommen. In den letzten Jahren haben wir in allen Bereichen unterschiedliche Ausprägungen dieser strukturellen Probleme beobachtet, und diese Situation wird auch von den internationalen Organisationen untersucht. Die Tatsache, dass die Bestimmungen, die die Aktivitäten von zivilgesellschaftlichen Organisationen betreffen, nun einer dringenden Überprüfung durch die Venedig-Kommission unterzogen werden, ist das jüngste Beispiel dafür. Als die West-Thrakien Türken erleben wir seit Jahren unmittelbar die Praktiken und Folgen des staatlichen Vorgehens, welche von institutionalisierter und struktureller Diskriminierung geprägt ist. Unsere türkische Identität wird nicht anerkannt, und unsere durch den Vertrag von Lausanne garantierten Rechte wurden uns schrittweise entzogen. Die Nichtvollstreckung der Urteile des EGMR in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere, welche die Verletzung unserer Vereinigungsfreiheit betreffen, und die fortgesetzten Eingriffe in unsere Minderheitenrechte stehen nicht voneinander isoliert; sie sind Ausdruck systematischer und institutionalisierter Diskriminierung der West-Thrakien Türken. Die Menschenrechte dürfen nicht selektiv angewendet werden. Unser Land, Griechenland, muss endlich die Kluft zwischen dem Bild von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, das es der internationalen Gemeinschaft vermittelt, und seiner tatsächlichen Praxis vor Ort schließen“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

*Foto: www.anadoluimages.com 

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