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Batı Trakya

EEDA hob die strukturellen Probleme hervor, die die Rechtsstaatlichkeit in Griechenland beeinträchtigen

05.08.2026

ABTTF-Präsident: „Wie in den Berichten der EEDA und der Europäischen Kommission ausdrücklich dargelegt, verletzt unser Land systematisch die Rechtsstaatlichkeit, indem es die EGMR-Urteile, die gegen es gefällt wurden, beharrlich nicht vollstreckt. Das deutlichste Beispiel hierfür ist zweifellos die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere, die die Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien betrifft und einer verstärkten Überwachung durch das Ministerkomitee des Europarates unterliegt.“

Die Griechische Nationale Menschenrechtskommission (EEDA) hat ihren Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit in Griechenland veröffentlicht. Die Erkenntnisse der EEDA, die die anhaltenden Herausforderungen und strukturellen Probleme im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in Griechenland im Jahr 2025 hervorhebt, wurden auch im Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 der Europäischen Kommission zu Griechenland berücksichtigt.

In ihrem Bericht weist die EEDA auf die schrittweise Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraums im Land, Gesetzesinitiativen, die eine Kriminalisierung humanitärer Hilfsmaßnahmen bergen, Verzögerungen bei der Vollstreckung sowohl nationaler Gerichtsurteile als auch der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie anhaltende Mängel bei der Funktionsweise des Justizsystems hin.

Der Bericht hebt hervor, dass Griechenland hinsichtlich der Vollstreckung der EGMR-Urteile weiterhin unter verstärkter Überwachung steht, insbesondere in den Bereichen polizeiliche Rechenschaftspflicht, Haftbedingungen, Asylverfahren, Vereinigungsfreiheit sowie bei der Nichtbeachtung von Urteilen nationaler Gerichte.

Im Bericht wird angemerkt, dass angesichts des stetig wachsenden Aufgabenbereichs der EEDA deren institutionelle Unabhängigkeit und Ressourcen gestärkt werden müssen, und den griechischen Behörden empfohlen, einen klaren und schützenden rechtlichen sowie institutionellen Rahmen für Menschenrechtsverteidiger*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen (NGOs) zu schaffen, den demokratischen Diskurs aktiv zu wahren, strukturelle Mängel im Justizsystem zu beheben und die Medienfreiheit zu gewährleisten.

„In diesem Bericht, den sie im Anschluss an ihren Jahresbericht 2025 veröffentlichte, legt die EEDA die anhaltenden Probleme hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz in unserem Land, Griechenland, offen. Wie in den Berichten der EEDA und der Europäischen Kommission ausdrücklich dargelegt, verletzt unser Land systematisch die Rechtsstaatlichkeit, indem es die EGMR-Urteile, die gegen es gefällt wurden, beharrlich nicht vollstreckt. Das deutlichste Beispiel hierfür ist zweifellos die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere, die die Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien betrifft und einer verstärkten Überwachung durch das Ministerkomitee des Europarates unterliegt. Unser Land hat die EGMR-Urteile in dieser Fallgruppe seit mehr als 18 Jahren trotz aller Warnungen des Ministerkomitees immer noch nicht vollstreckt und missachtet damit seine Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Vertragspartei es ist“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

*Foto: www.anadoluimages.com

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