In ihrer schriftlichen Erklärung an den UN-Menschenrechtsrat wies die ABTTF darauf hin, dass Griechenland die früheren UPR-Empfehlungen im Vorfeld der nächsten Überprüfung im November 2026 nicht umsetzte und führte die Verstöße Griechenlands gegen die Grundrechte und Freiheiten der türkischen Minderheit von West-Thrakien auf.
Die Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) reichte der 62. ordentlichen Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN), die vom 15. Juni bis zum 10. Juli 2026 in Genf, der Schweiz stattfindet, eine schriftliche Erklärung mit dem Titel „Anhaltende Verletzungen der Rechte der türkischen Minderheit von West-Thrakien in Griechenland und die ausbleibende Umsetzung früherer UPR-Empfehlungen“ ein.
Die ABTTF wies in ihrer schriftlichen Erklärung, die sie im Vorfeld der für den 2. November 2026 geplanten Überprüfung Griechenlands im Rahmen des vierten Zyklus des universellen Staatenüberprüfungsverfahren erstellte, darauf hin, dass die Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der türkischen Minderheit von Westthrakien fortbestehen und frühere UPR-Empfehlungen nicht umgesetzt wurden, und fügte hinzu, dass die Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit der Justiz und der Lage der Grundrechte in Griechenland die Probleme der türkischen Minderheit weiter verschärft hat.
Die ABTTF führte auf, dass Griechenland weiterhin die Anerkennung der türkischen Minderheit auf der Grundlage ihrer ethnischen Identität verweigert, obwohl ihr gemäß dem Vertrag von Lausanne von 1923 Autonomierechte in den Bereichen Bildung und Religion zustehen, und stellte fest, dass die Empfehlungen aus dem vorangegangenen UPR-Verfahren hinsichtlich der Anerkennung der türkischen Identität, der Eröffnung und Verwaltung türkischer Schulen sowie der im Besitz von Türken befindlichen Stiftungen nicht angenommen wurden. Dies verdeutlicht den fortbestehenden strukturellen Widerspruch zwischen internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen und der tatsächlichen Praxis, so die ABTTF.
Die ABTTF wies darauf hin, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit 2008 nicht vollstreckt wurden, und merkte an, dass der EGMR auch in seinem Urteil von 2025 im Fall Sagir und andere feststellte, dass Griechenland die Vereinigungsfreiheit verletzt hat. Unter Betonung der Tatsache, dass auch das Gerichtsurteil zur Auflösung des Fenerbahçe Sport- und Kulturvereins von West-Thrakien diese Haltung widerspiegelt, stellte die ABTTF fest, dass was die Bildung betrifft, die Bildungsautonomie der West-Thrakien Türken systematisch ausgehöhlt wurde. Die ABTTF merkte an, dass die Genehmigung zur Eröffnung zweisprachiger türkisch-griechischer Kindergärten weiterhin aussteht, und fügte hinzu, dass die Zahl der türkischen Grundschulen von 188 im Jahr 2011 auf 83 im Schuljahr 2025-2026 zurückgegangen ist.
Unter Hinweis auf die zunehmenden staatlichen Eingriffe in die Religionsfreiheit betonte die ABTTF, dass die Umwandlung der Mufti-Ämter in öffentliche Einrichtungen gemäß dem 2022 verabschiedeten Gesetz die Verletzung der Religionsautonomie der türkischen Minderheit von West-Thrakien durch den Staat weiter verschärft hat, und hob hervor, dass der 2026 eingeleitete Prozess zur Ernennung von Muftis für Komotini und Xanthi im Anschluss an die Ernennung eines Muftis für Didymoteicho die Religionsautonomie der türkischen Minderheit durch staatliches Handeln faktisch und vollständig beseitigt hat.
In ihrer schriftlichen Erklärung forderte die ABTTF die für die Überprüfung Griechenlands zuständige UPR-Arbeitsgruppe auf, Empfehlungen in Bezug auf Wiederherstellung der Bildungs- und Religionsautonomie der türkischen Minderheit von West-Thrakien, die vollständige Vollstreckung der EGMR-Urteile, die Beseitigung aller Hindernisse für die Vereinigungsfreiheit sowie für griechisch-türkische Kindergärten, das Recht der West-Thrakien Türken, ihre religiösen Oberhäupter frei zu bestimmen und die Ratifizierung der grundlegenden Übereinkommen des Europarats zu Minderheitenrechten durch Griechenland auszusprechen.
Die schriftliche Erklärung der ABTTF ist unter folgendem Link erreichbar:
https://digitallibrary.un.org/record/4119517?ln=en&v=pdf