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Batı Trakya

Das Ministerkomitee des Europarats forderte Griechenland auf, die EGMR-Urteile in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere unverzüglich zu vollstrecken

12.06.2026

ABTTF-Präsident: „Sollte unser Land es versäumen, bis Dezember 2026 konkrete Schritte zur Vollstreckung der endgültigen Urteile des EGMR bezüglich unserer Vereine zu unternehmen, rufen wir das Ministerkomitee auf, wegen der Missachtung der Verpflichtungen aus der Konvention ein Vertragsverletzungsverfahren gegen unser Land gemäß Artikel 46 Absatz 4 der Konvention einzuleiten.“

Auf seiner Sitzung vom 09.-11. Juni 2026 in Straßburg, Frankreich prüfte das Ministerkomitee des Europarats die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere, die die Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Minderheit von West-Thrakien durch Griechenland betrifft.

In seinen Entscheidungen vom 11. Juni 2026 bekräftigte das Ministerkomitee erneut die grundlegende Bedeutung der Vereinigungsfreiheit in einem demokratischen Staat und kritisierte, dass obwohl seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die sich auf die durch die nationalen Gerichten aufgelöste Türkische Union von Xanthi sowie auf den nicht eingetragenen Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und den Jugendverein der Minderheit in der Präfektur Evros beziehen, bereits mehr als 18 Jahre vergangen sind, und die antragstellenden Vereine alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft haben, die vollständige Wiederherstellung ihres früheren Status (restitutio in integrum) noch immer nicht erfolgt ist.

Das Ministerkomitee erinnerte daran, dass der EGMR in seinem Urteil im Fall Sagir und andere, betreffend den nicht eingetragenen Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi, festgestellt hatte, dass die Wiederaufnahme des beanstandeten Verfahrens das geeignetste Mittel ist, um die fortbestehende Verletzung zu beenden, und ersuchte die griechischen Behörden um Auskunft in dieser Angelegenheit.

Das Ministerkomitee kritisierte die griechischen Behörden dafür, dass sie keinen klaren Zeitplan für den Abschluss der Gesetzgebungsarbeiten zur Änderung des Zivilgesetzbuchs vorgelegt haben, und betonte, dass diese Änderungen für die Fortschritte bei dieser seit langem anhängigen Fallgruppe unerlässlich sind. Es forderte die griechischen Behörden nachdrücklich auf, diese Änderungen unverzüglich fertigzustellen und zu verabschieden.

Das Ministerkomitee forderte die Ausarbeitung eines Memorandums an, in dem der Zweck der geplanten Gesetzesänderungen dargelegt wird. Dieses soll die nationalen Gerichte bei der Auslegung jener Urteile im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR unterstützen, die die vollständige Wiederherstellung des früheren Status der antragstellenden Vereine sowie die Verhinderung künftiger gleichartiger Verletzungen gewährleisten.

Das Ministerkomitee beschloss, die Prüfung der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere auf seiner Sitzung im Dezember 2026 wiederaufzunehmen, und für den Fall, dass bis dahin keine greifbaren Fortschritte erzielt wurden, auf dieser Sitzung neue Maßnahmen im Rahmen der Verpflichtungen der griechischen Behörden gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Erwägung zu ziehen, die sich aus den Entscheidungen in dieser Fallgruppe ergeben.

„Das Ministerkomitee des Europarats hat unser Land, Griechenland, scharf dafür kritisiert, dass es stets auf Zeit spielt, um die EGMR-Urteile in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere nicht zu vollstrecken, und forderte es auf, diesbezüglich konkrete Schritte zu unternehmen und die zugesagten Gesetzgebungsarbeiten zur Änderung des Zivilgesetzbuchs abzuschließen. Sollte unser Land es versäumen, bis Dezember 2026 konkrete Schritte zur Vollstreckung der endgültigen Urteile des EGMR bezüglich unserer Vereine zu unternehmen, rufen wir das Ministerkomitee auf, wegen der Missachtung der Verpflichtungen aus der Konvention ein Vertragsverletzungsverfahren gegen unser Land gemäß Artikel 46 Absatz 4 der Konvention einzuleiten“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

Die besagten Entscheidungen des Ministerkomitees des Europarats bezüglich der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere sind unter folgendem Link verfügbar:
https://rm.coe.int/09125948802c1832n 

 

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