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Batı Trakya

ABTTF-Präsident Habip Oğlu: Unser Land muss zunächst seine eigene schlechte Bilanz in Bezug auf Menschen- und Minderheitenrechte korrigieren

11.06.2026

ABTTF-Präsident: „Unser Land, das seit 1981 EU-Mitglied ist, fordert es zwar die Achtung der Rechte und der nationalen Identität griechischer Minderheit in Albanien, leugnet aber die ethnisch türkische Identität der türkischen Minderheit von West-Thrakien, deren Angehörige sowohl die griechische als auch die EU-Staatsbürgerschaft besitzen und verbietet unsere Vereine mit dem Wort ‚Türkisch‘ in ihren Namen. Als ein EU-Mitgliedstaat muss unser Land zunächst seine eigene schlechte Bilanz in Bezug auf Menschen- und Minderheitenrechte korrigieren und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie uneingeschränkt wahren.“

Während seines Treffens am 9. Juni 2026 mit dem Präsidenten des albanischen Parlaments, Niko Peleshi, erklärte der Präsident des griechischen Parlaments, Nikitas Kaklamanis, dass der Beitritt Albaniens zur Europäischen Union (EU) von der Achtung der Eigentumsrechte und der nationalen Identität der dort lebenden griechischen nationalen Minderheit abhängt.

Unter Hinweis darauf, dass die jüngsten Ereignisse in der albanischen Region Zvërnec in Griechenland Bestürzung und Besorgnis ausgelöst haben, sagte Kaklamanis, dass Albanien seine nationale Gesetzgebung an das europäische Recht anpassen muss, um EU-Mitglied werden zu können.

„Es ist für unser Land, Griechenland, vollkommen legitim, als deren Mutterland die Rechte der griechischen Minderheit in Albanien zu wahren und nach Lösungen für deren Probleme zu suchen. Dass die Regierenden unseres Landes, wie der Parlamentspräsident Kaklamanis, dieses Thema jedoch konsequent mit dem Beitritt Albaniens zur EU verknüpft, offenbart deutlich die Doppelmoral im Umgang unseres Landes mit den Menschen- und Minderheitenrechten. Unser Land, das seit 1981 EU-Mitglied ist, fordert es zwar die Achtung der Rechte und der nationalen Identität griechischer Minderheit in Albanien, leugnet aber die ethnisch türkische Identität der türkischen Minderheit von West-Thrakien, deren Angehörige sowohl die griechische als auch die EU-Staatsbürgerschaft besitzen und verbietet unsere Vereine mit dem Wort ‚Türkisch‘ in ihren Namen. Indem unser Land seit 18 Jahren die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bezüglich unserer Vereine immer noch nicht vollstreckt hat, missachtet es, wie in den Berichten der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments ausdrücklich festgestellt, die Rechtsstaatlichkeit, die zu den grundlegendsten Werten der EU zählen, und das Völkerrecht. Als ein EU-Mitgliedstaat muss unser Land zunächst seine eigene schlechte Bilanz in Bezug auf Menschen- und Minderheitenrechte korrigieren und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie uneingeschränkt wahren“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

*Foto: www.anadoluimages.com

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