ABTTF-Präsident: „Unser Land, das seit 1981 Mitglied der EU ist, leugnet völlig die ethnische Identität und die Existenz der türkischen Minderheit von West-Thrakien sowie der mazedonischen Minderheit, die innerhalb seiner Grenzen leben. Seit 28 Jahren verweigert unser Land beharrlich, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bezüglich des „Hauses der mazedonischen Zivilisation“ sowie seit 18 Jahren die EGMR-Urteile bezüglich der türkischen Vereine in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere zu vollstrecken, und missachtet damit die Rechtsstaatlichkeit, einen der grundlegendsten Werte der EU.“
Griechenland hat auf die Verletzung eines Bürgers griechischer Abstammung am 30. Mai 2026 bei den Vorkommnissen reagiert, die sich im Zuge von Protesten gegen ein geplantes Großprojekt im Tourismussektor in einem ökologischen Schutzgebiet in der Region Zvërnec in Albanien ereigneten.
In einer Erklärung des griechischen Außenministeriums wurde aufgefordert, dass der Vorfall aufgeklärt wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass Albanien die Rechtsstaatlichkeit, die Eigentumsrechte sowie den Schutz der Rechte der griechischen nationalen Minderheit wahren muss, indem diese Themen mit dem Beitritt Albaniens zur Europäischen Union (EU) verknüpft wurden.
„Während wir die Reaktion unseres Landes Griechenland als das Mutterland der dort lebenden griechischen Minderheit nachvollziehen können, so ist es doch wahrlich schwer zu glauben, dass es diesen Vorfall erneut, wie schon in der Vergangenheit, mit dem EU-Beitrittsprozess Albaniens und der Rechtsstaatlichkeit verknüpft. Unser Land, das seit 1981 Mitglied der EU ist, leugnet völlig die ethnische Identität und die Existenz der türkischen Minderheit von West-Thrakien sowie der mazedonischen Minderheit, die innerhalb seiner Grenzen leben. Seit 28 Jahren verweigert unser Land beharrlich, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bezüglich des „Hauses der mazedonischen Zivilisation“ sowie seit 18 Jahren die EGMR-Urteile bezüglich der türkischen Vereine in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere zu vollstrecken, und missachtet damit die Rechtsstaatlichkeit, einen der grundlegendsten Werte der EU. Als EU-Mitgliedstaat muss unser Land den Doppelstandards, die es seit Jahren in diesen Bereichen pflegt, unverzüglich ein Ende setzen, bevor es versucht, seinen Nachbarn Albanien über den Respekt vor Minderheitenrechten und der Rechtsstaatlichkeit zu belehren, die Existenz der türkischen Minderheit von West-Thrakien sowie der mazedonischen Minderheit anerkennen und die Rechte ihrer Angehörigen, die alle griechische Staatsbürger sind, gewährleisten“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).
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