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Batı Trakya

Griechenland antwortete auf ABTTFs schriftliche Erklärung, die sie beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingereicht hatte

29.05.2026

Die Ständige Vertretung Griechenlands beim Büro der Vereinten Nationen (UN) in Genf antwortete auf die schriftliche Erklärung der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) über die aktuellen Bildungsprobleme der türkischen Minderheit von West-Thrakien, die sie der 61. ordentlichen Sitzung des UN-Menschenrechtsrates eingereicht hatte.

In ihrer Verbalnote an die UN behauptete Griechenland, dass die Angehörigen der muslimischen Minderheit in (West-)Thrakien, die gemäß dem Vertrag von Lausanne von 1923 als eine religiöse Minderheit anerkannt ist und über 120.000 griechische Staatsbürger*innen umfasst, nicht nur besonderen Schutz in den Bereichen Bildung, Religion und Zivilleben genießen, sondern auch sämtliche Rechte, die durch die Verfassung und das Europarecht gewährleistet sind.

Unter Verweis darauf, dass das Bildungswesen im Mittelpunkt dieser Politik steht, behauptete Griechenland, dass die vorübergehende Schließung der Minderheitenschulen keinen diskriminierenden Charakter trägt und im Einklang mit dem Ansatz steht, der im gesamten nationalen Bildungssystem Anwendung findet.

Griechenland merkte an, dass die Aufgaben der Vorstände von den Minderheitenschulen im Ministerialbeschluss Nr. 62092/2002 detailliert und umfassend festgelegt sind und sich ausschließlich auf die Verwaltung der Einnahmen und Betriebsausgaben der Schule beschränken, und behauptete, dass diese Gremien kein Recht auf die dauerhafte Nutzung von Unterrichtsräumen oder Büros in den staatlichen oder privaten Schulen, einschließlich der Minderheitenschulen haben.

In der Verbalnote wurde behauptet, dass die Bildungspolitik Griechenlands im Einklang mit den Grundsätzen der Inklusivität, der Chancengleichheit und der Exzellenz in der Bildung gestaltet wird. Ferner wurde behauptet, dass der griechische Staat durch die kontinuierliche Steigerung der Qualität des angebotenen Bildungsangebots darauf abzielt, die Jugendlichen, die der Minderheit angehören, mit jenem Wissen, jenen Kompetenzen und jenen Fähigkeiten zum kritischen Denken auszustatten, die für ein erfolgreiches Bestehen in der modernen Gesellschaft erforderlich sind.

Die ABTTF hatte der 61. ordentlichen Sitzung des UN-Menschenrechtsrats, die vom 23. Februar-31. März 2026 in Genf, der Schweiz stattfand, eine schriftliche Erklärung mit dem Titel „Verweigerung des Rechts türkischer Kinder auf hochwertige Bildung infolge der Verletzung der Bildungsautonomie der türkischen Volkgruppe in West-Thrakien, Griechenland“ eingereicht und die systematische Verletzung der durch den Vertrag von Lausanne von 1923 garantierten Bildungsautonomie der türkischen Minderheit von West-Thrakien durch Griechenland zum Ausdruck gebracht.

Die Antwort der Ständigen Vertretung Griechenlands beim UN-Büro in Genf BM auf ABTTFs schriftliche Erklärung ist unter folgendem Link verfügbar:
https://hrcmeetings.ohchr.org/HRCSessions/RegularSessions/61/DL_G_Working_Documents/A%20HRC%2061%20G.4%20Advance%20version.pdf

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