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Batı Trakya

Es wurde gefordert, im staatlichen Krankenhaus in Komotini die türkische Sprache und das Tragen von Kopftüchern zu verbieten

09.03.2026

ABTTF-Präsident: „Das Schreiben der Spartakos-Liste, das inhaltlich völlig provokativ ist und die Sprache und Kultur sowie den religiösen Glauben unserer Volksgruppe missachtet, ist absolut inakzeptabel und zielt darauf ab, das friedliche Zusammenleben in unserer Region West-Thrakien zu stören.“

Die im Stadtrat von Komotini vertretene rechtsextreme Spartakos-Liste forderte in einem Schreiben an Eleni Rafaela, die Direktorin des staatlichen Krankenhauses in Komotini, dass die türkische Sprache und das Tragen von Kopftüchern im Krankenhaus verboten werden sollen.

In dem Schreiben wurde behauptet, dass die Ärztinnen und Pflegekräfte, die während ihres Dienstes Kopftücher tragen, gegen den Grundsatz der religiösen Neutralität in Gesundheitseinrichtungen verstoßen.

In dem Schreiben wird weiter behauptet, dass weil das der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien angehörende Gesundheitspersonal während ihrer Arbeit Türkisch sprechen, dies Kommunikationsprobleme verursachen, was den Krankenhausbetrieb erschwert und sich manche Patienten und Mitarbeiter, die der Mehrheitsbevölkerung angehören, dadurch gestört fühlen. Es wird hinzugefügt, dass die türkische Sprache nur zu Übersetzungszwecken für Patientinnen und Patienten verwendet werden darf, die kein Griechisch sprechen.

„Das Schreiben der Spartakos-Liste, das inhaltlich völlig provokativ ist und die Sprache und Kultur sowie den religiösen Glauben unserer Volksgruppe missachtet, ist absolut inakzeptabel und zielt darauf ab, das friedliche Zusammenleben in unserer Region West-Thrakien zu stören. Dass das unserer Volksgruppe angehörende Gesundheitspersonal im staatlichen Krankenhaus in Komotini in der Präfektur Rodopi, wo die West-Thrakien Türken die Bevölkerungsmehrheit bilden, untereinander ihre Muttersprache Türkisch zu sprechen, ist eines ihrer Grundmenschenrechte, und es ist eine glatte Lüge, dass, das dies den Krankenhausbetrieb beeinträchtigt. Jeder hat das Recht, sich nach seinen religiösen Überzeugungen zu kleiden und seine religiösen Pflichten zu erfüllen, solange dies nicht gegen die Verfassung und die Gesetze unseres Landes verstößt und die Rechte und Freiheiten anderer nicht beeinträchtigt. Daher stellt die im Schreiben geäußerte Forderung nach einem Kopftuchverbot einen klaren Verstoß gegen die Religions- und Gewissensfreiheit dar. Wir sind überzeugt, dass die Krankenhausleitung durch eine angemessene Reaktion auf dieses provokante Schreiben, das die Identität, die Muttersprache und den religiösen Glauben unserer Volksgruppe zur Zielscheibe macht, zur Wahrung und Förderung des gesellschaftlichen Friedens in unserer Region beitragen wird“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

*Foto: www.anadoluimages.com 

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