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Batı Trakya

Was Rechtsstaatlichkeit anbetrifft, steht Griechenland auf den letzten Plätzen im europäischen Länderranking

31.10.2025

ABTTF-Präsident: “Die türkische Volksgruppe in West-Thrakien ist von der Einschränkung der Vereinigungsfreiheit in unserem Land unmittelbar und am stärksten betroffen. Unser Land, das die drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit über 17 Jahren nicht vollstreckt hat, wurde im Juni 2025 in dem Fall, der vom Kulturverein Türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi angestrengt wurde, vom EGMR wegen Verletzung der Vereinigungsfreiheit erneut verurteilt.“

Im Rechtsstaatlichkeitsindex 2025 der in Washington ansässigen unabhängigen Organisation World Justice Project (WJP) nimmt Griechenland Platz 48 unter 143 Ländern und Platz 29 unter 31 europäischen Ländern ein – nur Bulgarien und Ungarn schneiden schlechter ab.

Im diesjährigen Bericht wird festgestellt, dass sich die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Griechenland weiter verschlechtert hat, und auf die politische Einflussnahme auf die Justiz, Schwächung der Unabhängigkeit der Justiz und Verzögerungen in den Gerichtsverfahren hingewiesen.

Es wird angemerkt, dass die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Bürgerbeteiligung in Griechenland erheblich eingeschränkt ist, und die demokratischen Institutionen im Lande zwar funktionieren, aber zunehmend an Widerstandsfähigkeit und Verlässlichkeit verlieren.

„Im aktuellen Index 2025 der Organisation WJP, die sich der Förderung der Rechtsstaatlichkeit weltweit widmet, werden die systematische Verletzung der Rechtsstaatlichkeit und die Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz in unserem Land Griechenland offengelegt. Die türkische Volksgruppe in West-Thrakien ist von der Einschränkung der Vereinigungsfreiheit in unserem Land unmittelbar und am stärksten betroffen. Unser Land, das die drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit über 17 Jahren nicht vollstreckt hat, wurde im Juni 2025 in dem Fall, der vom Kulturverein Türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi angestrengt wurde, vom EGMR wegen Verletzung der Vereinigungsfreiheit erneut verurteilt. Im Bewusstsein, dass der Schutz der Rechtsstaatlichkeit zu den Grundwerten der Europäischen Union und des Europarats, deren Mitglied es ist, gehört, muss unser Land, alle EGMR-Urteile bezüglich unserer Vereine unverzüglich und vollständig vollstrecken und seine Politik der Leugnung der türkischen Identität unserer Volksgruppe sofort beenden“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

Die Daten für Griechenland im WJP-Rechtsstaatlichkeitsindex 2025 ist unter folgendem Link erreichbar:
https://worldjusticeproject.org/rule-of-law-index/global/2025/Greece/ 

*Foto: www.anadoluimages.com      

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