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Batı Trakya

Jahresbericht über Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 der Europäischen Kommission veröffentlicht

09.07.2025

In ihrem Jahresbericht zu Griechenland verweist die Europäische Kommission erneut auf die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere, in der es um die Verletzung der Vereinigungsfreiheit geht, und empfiehlt Griechenland, die Registrierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu vereinfachen.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 8. Juli 2025 ihren Jahresbericht über Rechtsstaatlichkeit 2025, in dem die Entwicklungen in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie den EU-Beitrittsländern einzeln untersucht werden. Im Länderbericht zu Griechenland wird wie im Vorjahr auf die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere im Zusammenhang mit der Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien verwiesen.

Im diesjährigen Länderbericht zu Griechenland, in dem vor allem der Zustand der Legislative und Judikative im Lande, die Reformen in diesen Bereichen, die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sowie die Sicherheit der Medien und Journalisten bewertet werden, richtet die Europäische Kommission eine Reihe von Empfehlungen an Griechenland.

In Bezug auf das Justizsystem stellt die Europäische Kommission fest, dass die Dauer von Verfahren vor den nationalen Gerichten in Griechenland nach wie vor sehr lang ist, und fügt hinzu, dass die ersten Ergebnisse der jüngsten Reformen ermutigend sind, aber es für eine Bewertung noch zu früh ist.

Im Bereich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus weist die Europäische Kommission darauf hin, dass weiterhin Bedenken hinsichtlich des Rechtsrahmens und der politischen Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien bestehen, also es weiterhin Probleme mit der Unabhängigkeit staatlicher Medienunternehmen gibt. Die Europäische Kommission stellt zwar einige positive Entwicklungen hinsichtlich der Sicherheit von Journalisten fest, fügt aber hinzu, dass vor Ort weiterhin Herausforderungen bestehen.

In Bezug auf die Legislative stellt die Europäische Kommission fest, dass eine regelmäßige und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen dieser und zivilgesellschaftlichen Organisationen noch nicht etabliert ist, und empfiehlt in diesem Zusammenhang im diesjährigen Bericht Griechenland,  die Registrierungsanforderungen für zivilgesellschaftliche Organisationen zu vereinfachen, um einen klaren Rahmen für ihre Aktivitäten zu schaffen.

In ihrem diesjährigen Bericht zu Griechenland verweist die Europäische Kommission erneut auf die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere, in der es um die Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien geht, und stellt fest, dass die EGMR-Urteile bezüglich der Vereine, die infolge der Urteile der nationalen Gerichte nicht registriert wurden, seit 16 Jahren immer noch nicht vollstreckt wurden.

Wie in vorherigen Jahren hatte sich die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) am öffentlichen Konsultationsprozess zum Jahresbericht über Rechtsstaatlichkeit 2025 der Europäischen Kommission beteiligt und über die Probleme der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien in den Bereichen Bildung und Religion sowie über Hassreden gegen sie berichtet. Im Hinblick auf die Vereinigungsfreiheit hatte die ABTTF die Europäische Kommission neben der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere auch über das Urteil zur Auflösung des Fenerbahçe Kultur- und Sportvereins von West-Thrakien sowie informiert.

*Foto: www.anadoluimages.com    

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