ABTTF-Präsident: „Unser Land hat seit mehr als 16 Jahren die Urteile des EGMR in Bezug auf unsere drei Vereine, die wegen Verletzung der Vereinigungsfreiheit unserer Volksgruppe gefällt wurden, immer noch nicht vollstreckt und ignoriert damit seine Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Vertragspartei es ist. Wir rufen das Ministerkomitee des Europarats, das die Vollstreckung der endgültigen Urteile des EGMR gemäß Artikel 46 der Konvention überwacht, auf, unserem Land nicht länger zu erlauben, dass es die Rechtsstaatlichkeit missachtet, und unverzüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen unser Land einzuleiten.“
Die 1.287 Beschwerden der Häftlinge in den Gefängnissen Griechenlands über ihre Haftbedingungen, die sie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht haben, werden voraussichtlich Anfang 2025 geprüft.
Angesichts dieser Situation forderten die Präsidentin und die Generalstaatsanwältin des Obersten Gerichtshofs (Arios Pagos) Richter*Innen sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf, alle anhängigen Fälle bis spätestens Ende Dezember abzuschließen.
Laut dem griechischen Richter des EGMR Ioannis Ktistakis ist es höchstwahrscheinlich, dass Griechenland vom EGMR für diese Beschwerden zu hohen Entschädigungen verurteilt wird.
„Unser Land Griechenland wurde auch in der Vergangenheit vom EGMR mehrfach wegen unmenschlicher Haftbedingungen in seinen Gefängnissen verurteilt und musste den Klägerinnen und Klägern Entschädigungen zahlen. Die Präsidentin und die Generalstaatsanwältin des Obersten Gerichtshofs haben im letzten Moment Schritte unternommen, um zu verhindern, dass sich ähnliche Situationen wiederholen, aber vergebens. Denn die Probleme im Justizsystem unseres Landes sind systematisch und stehen in direktem Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit in unserem Land. Als die türkische Volksgruppe in West-Thrakien wissen wir dies am besten und erleben es auch tagtäglich. Unser Land hat seit mehr als 16 Jahren die Urteile des EGMR in Bezug auf unsere drei Vereine, die wegen Verletzung der Vereinigungsfreiheit unserer Volksgruppe gefällt wurden, immer noch nicht vollstreckt und ignoriert damit seine Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Vertragspartei es ist. Wir rufen das Ministerkomitee des Europarats, das die Vollstreckung der endgültigen Urteile des EGMR gemäß Artikel 46 der Konvention überwacht, auf, unserem Land nicht länger zu erlauben, dass es die Rechtsstaatlichkeit missachtet, und unverzüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen unser Land einzuleiten“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).
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