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Batı Trakya

UN-Menschenrechtsausschuss veröffentlicht abschließende Bemerkungen zum Länderbericht Griechenlands

11.11.2024

Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN) hat seine abschließenden Bemerkungen zum 3. periodischen Länderbericht Griechenlands veröffentlicht. Der Ausschuss hatte Griechenland auf seiner 142. Sitzung vom 14. Oktober-7. November 2024 geprüft.

In den abschließenden Bemerkungen, die auch Empfehlungen für Griechenland als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) der Vereinten Nationen enthalten, begrüßt der Ausschuss die Tatsache, dass die griechische Verfassung die unmittelbare Anwendbarkeit des Pakts im nationalen Recht vorsieht, bedauert jedoch den Mangel an Informationen über Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Öffentlichkeit auf den Pakt aufmerksam zu machen.

Der Ausschuss merkt an, dass er über die zahlreichen Berichte über Zurückweisungen an den See- und Landgrenzen Griechenlands, bei denen gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen wird, zutiefst besorgt ist, und empfiehlt Griechenland, die von ihm durchgeführte Praxis der willkürlichen und kollektiven Ausweisung von Ausländern einzustellen, wirksame Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung von Zwangs im Prozess der freiwilligen Rückkehr zu treffen und eine objektive, individuelle Bewertung des in sicheren Drittstaaten verfügbaren Schutzniveaus vorzunehmen. 

Der Ausschuss weist darauf hin, dass er weiterhin besorgt über Berichte, denen zufolge lokale Beamte strategische Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (SLAPPs) eingereicht haben, um kritische Nachrichten zu unterdrücken, und Journalisten finanziell und psychisch unter Druck zu setzen, und empfiehlt Griechenland, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch alle gemäß Artikel 19 der Konvention zu gewährleisten und die Empfehlung der Europäischen Kommission zum Schutz von Journalisten vor SLAPPs vollständig umzusetzen.

Der Ausschuss empfiehlt Griechenland, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die wirksame Ausübung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit nach dem Gesetz und in der Praxis zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle auferlegten Beschränkungen im strikten Einklang mit dem Artikel 22 des Pakts stehen.

Der Ausschuss begrüßt zwar die Anerkennung der muslimischen Minderheit in der Region Thrakien durch Griechenland, ist jedoch besorgt über die unzureichenden Garantien für die gleichberechtigte und wirksame Ausübung der eigenen Kultur, des eigenen Berufs und der eigenen Religion sowie den Gebrauch der eigenen Sprache durch alle Menschen, einschließlich derjenigen, die behaupten, ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten anzugehören. Der Ausschuss empfiehlt Griechenland, sicherzustellen, dass alle Angehörigen ethnischer, religiöser oder sprachlicher Minderheiten im Land wirksam vor jeglicher Form der Diskriminierung geschützt sind und ihre Rechte gemäß dem Pakt, einschließlich Artikel 27, uneingeschränkt wahrnehmen können.
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF), die einen besonderen Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen hat, nahm online an der 142. Sitzung des UN-Menschenrechtsausschusses teil, der die Einhaltung des Pakts durch die Vertragsstaaten prüft, und verfolgte die Sitzungen am 21. und 22. Oktober, bei denen Griechenland geprüft wurde. Vor der Sitzung hatte die ABTTF einen Bericht über den 3. periodischen Länderbericht Griechenlands erstellt und ihn dem Ausschuss vorgelegt. In ihrem Bericht hatte die ABTTF die Themen ethnisch türkische Identität der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien, Bildung, Vereinigungsfreiheit, Religionsfreiheit, politische Vertretung und Hassreden gegen die türkische Volksgruppe ausführlich erläutert. 

Die abschließenden Bemerkungen des UN-Menschenrechtsausschusses sind unter folgendem Link verfügbar: 
https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CCPR%2FC%2FGRC%2FCO%2F3&Lang=en

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