In einer gemeinsamen Erklärung der vierzehn Menschenrechtsorganisationen und Organisationen für Medienfreiheit zum am 24. Juli 2024 veröffentlichten jüngsten Bericht der Europäischen Kommission über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Griechenland wird darauf hingewiesen, dass dieser Bericht die Leser*innen täuscht, indem er die kritischen Probleme im Zusammenhang mit der Medienfreiheit und Zivilgesellschaft ignoriert.
In der kürzlich veröffentlichten gemeinsamen Erklärung heißt es, dass die übermäßig positive Darstellung des Berichts der Europäischen Kommission in krassem Gegensatz zu der alarmierenden Realität steht, mit der Journalisten, Aktivisten und zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort konfrontiert sind, sowie zu der wachsenden internationalen Besorgnis über die Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit in Griechenland.
In der gemeinsamen Erklärung wird angemerkt, dass der Bericht der Europäischen Kommission die eklatanten Diskrepanzen zwischen den von der griechischen Regierung selbst gemeldeten Daten und den alarmierenden Berichten, die der Europäischen Kommission von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Journalisten vorgelegt wurden, ignoriert und sich unverhältnismäßig auf die positiven Entwicklungen konzentriert, ohne diese gegen die umfassenderen systemischen Probleme und anhaltenden Verstöße abzuwägen. In der gemeinsamen Erklärung wird weiter ausgeführt, dass dies Zweifel an der Bereitschaft der Europäischen Kommission aufkommen lässt, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte in Griechenland aufrechtzuerhalten.
In der gemeinsamen Erklärung wird darauf hingewiesen, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsaktivisten, insbesondere jene, die sich mit Migrationsfragen befassen, in Griechenland mit erheblichen Hindernissen und sogar strafrechtlichen Verfolgungen konfrontiert sind, und wird hinzugefügt, dass der Bericht der Europäischen Kommission die schädlichen Auswirkungen dieser einschüchternden Taktiken auf die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Griechenland nicht ausreichend thematisiert.
Darüber hinaus wird in der gemeinsamen Erklärung betont, dass die neu besetzte Europäische Kommission ihre Verpflichtung gegenüber den Grundrechten und demokratischen Werten in den Mitgliedstaaten stärker einhalten muss, indem sie unter anderem konkrete Fälle von Einschränkungen der Pressefreiheit, gewaltsamen Maßnahmen gegen die Zivilgesellschaft oder Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit öffentlich verurteilt.
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hatte sich aktiv am Konsultationsprozess zum Jahresbericht über Rechtsstaatlichkeit 2024 der Europäischen Kommission für zivilgesellschaftliche Organisationen und andere Interessenvertreter beteiligt und ihren schriftlichen Beitrag bei der Europäischen Kommission eingereicht. In ihrem schriftlichen Beitrag, in dem sie die Probleme der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien dargelegt hatte, hatte die ABTTF darauf hingewiesen, dass Griechenland die Urteile des EGMR bezüglich der Vereine der türkischen Volksgruppe in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit 2008 immer noch nicht vollstreckt hat und die Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe verletzt.
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