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Batı Trakya

UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau veröffentlichte seine abschließenden Bemerkungen zu Griechenland

28.02.2024

Der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) der Vereinten Nationen (UN) hat seine abschließenden Bemerkungen zu Griechenland veröffentlicht. Der Ausschuss hatte Griechenland auf seiner 87. Sitzung vom 29. Januar bis 16. Februar 2024 geprüft.

In den abschließenden Bemerkungen, die auch Empfehlungen für Griechenland enthalten, das Vertragspartei des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist, wird ausgeführt, dass der Ausschuss die Fortschritte bei den gesetzlichen, politischen und institutionellen Reformen im Land zur Beseitigung der Diskriminierung der Frauen und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter seit der vorherigen Prüfung im Jahr 2013 zwar begrüßt, aber mit Besorgnis mangelnde Kenntnisse in rechtlichen Angelegenheiten unter den Frauen in ländlichen Gebieten, den Frauen mit Behinderungen und den Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, einschließlich der „Frauen, die der muslimischen Minderheit in Thrakien angehören“, zur Kenntnis nimmt.

Der Ausschuss empfiehlt Griechenland, in allen Bereichen des Übereinkommens, in denen Frauen unterrepräsentiert oder benachteiligt sind, einschließlich im politischen und öffentlichen Leben, in der Bildung und in der Beschäftigung, besondere Maßnahmen für Frauen, einschließlich Frauen, die der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien angehören, zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben.

Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass strukturelle Hindernisse für die Teilhabe von Frauen am politischen und öffentlichen Leben in Griechenland weiterhin bestehen, und empfiehlt, dass die gleichberechtigte Vertretung von Frauen auf der Grundlage der Gleichstellung der Geschlechter im nationalen Parlament und in den Gemeinderäten, in der Regierung und im öffentlichen Dienst, insbesondere auf Entscheidungsebene, sichergestellt wird.

Ferner weist der der Ausschuss mit Besorgnis auf die hohe Arbeitslosenquote von Frauen in ländlichen Gebieten hin, und empfiehlt Griechenland, den Zugang zu Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für benachteiligte Gruppen von Frauen zu verbessern, beispielsweise für Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, einschließlich der Frauen aus der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien.

Die Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) hatte an der 87. Sitzung des CEDAW-Ausschusses teilgenommen und die Prüfung Griechenlands, die am 6. Februar 2024 den ganzen Tag dauerte, vor Ort verfolgt. Vor der Sitzung hatte die ABTTF auch einen Parallelbericht zu den von Griechenland dem CEDAW-Ausschuss eingereichten kombinierten achten und neunten periodischen Berichten erstellt und diesen an den Ausschuss weitergeleitet. In ihrem Parallelbericht hatte die ABTTF die Probleme der der Frauen, die der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien angehören, ausführlich geschildert. 

Die abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau sind unter folgendem Link verfügbar: 
https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2FC%2FGRC%2FCO%2F8-9&Lang=en

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