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Batı Trakya

Oberster Gerichtshof lehnte die Berufungsanträge auf Vollstreckung der EGMR-Urteile bezüglich der Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien erneut ab!

02.09.2022

ABTTF Präsident: „Nachdem der Oberste Gerichtshof im Juni 2021 den Berufungsantrag der Türkischen Union von Xanthi auf Wiederherstellung ihrer offiziellen Förmlichkeit abgewiesen hatte, hat er wieder ein politisches Urteil gefällt, indem er nun die Berufungsanträge unserer beiden anderen Vereine auf Eintragung abgelehnt hat. Als ABTTF werden wir unseren beiden Vereinen in ihrem Kampf für Rechte weiterhin zur Seite stehen und internationalen Institutionen und Organisationen berichten, dass dieses Thema völlig politisiert und die Rechtsstaatlichkeit missachtet wird, indem sogar die Urteile des Obersten Gerichthofs durch die offizielle Politik unseres Landes, die unsere türkische Identität ablehnt, beeinflusst werden.“

Der Oberste Gerichtshof (Areios Pagos) unseres Landes Griechenlands wies die Berufungsanträge des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und des Jugendvereins der Minderheit in der Präfektur Evros auf Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und ihre offizielle Eintragung erneut ab. 

Der Oberste Gerichtshof wies mit seinem Urteil, das zehn Monate nach der Anhörung am 1. Oktober 2021 verkündet wurde, die Berufungsanträge der Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien trotz der jeweiligen EGMR-Urteile gegen Griechenland und der Ermahnungen des Ministerkomitees des Europarates ab.

Der Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und der Jugendverein der Minderheit in der Präfektur Evros, die nicht von den nationalen Gerichten registriert worden waren, hatten sich an den EGMR gewandt, und der EGMR hatte 2007 und 2008 einstimmig entschied, dass unser Land die Vereinigungsfreiheit verletzt hatte.

Die zwei Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien hatten nach den vom griechischen Parlament im Jahr 2017 angenommen Änderungen im Zivilprozessrecht, die die Anerkennung von EGMR-Urteilen vor den nationalen Gerichten unseres Landes ermöglicht, Berufungsanträge beim Berufungsgericht von Thrakien auf ihre rechtliche Eintragung gestellt, aber das Gericht hatte diese abgelehnt. Anschließend hatten sie ihre Fälle vor den Oberste Gerichtshof gebracht.

„Nachdem der Oberste Gerichtshof im Juni 2021 den Berufungsantrag der Türkischen Union von Xanthi auf Wiederherstellung ihrer offiziellen Förmlichkeit abgewiesen hatte, hat er wieder ein politisches Urteil gefällt, indem er nun die Berufungsanträge unserer beiden anderen Vereine auf Eintragung abgelehnt hat. Mit diesem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofs hat unser Land Griechenland einmal mehr die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit ignoriert und die EGMR-Urteile bezüglich unserer Vereine und die Europäische Menschenrechtskonvention als Vertragspartei missachtet. Das ist eine beschämende Situation für unser Land, das den Anspruch erhebt, die ‚Wiege der Demokratie‘ zu sein. Als ABTTF werden wir unseren beiden Vereinen in ihrem Kampf für Rechte weiterhin zur Seite stehen und internationalen Institutionen und Organisationen berichten, dass dieses Thema völlig politisiert und die Rechtsstaatlichkeit missachtet wird, indem sogar die Urteile des Obersten Gerichthofs durch die offizielle Politik unseres Landes, die unsere türkische Identität ablehnt, beeinflusst werden“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

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