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Batı Trakya

ABTTF reichte beim Menschenrat der Vereinten Nationen eine schriftliche Erklärung ein 

19.08.2022

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat der 51. ordentlichen Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN) eine schriftliche Erklärung mit dem Titel „Eine weitere Verletzung der religiösen Autonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, Griechenland durch das Gesetz zur Modernisierung der Muftiate“ eingereicht. In ihrer schriftlichen Erklärung brachte die ABTTF mit Fokussierung auf das neue Gesetz, das im Juli 2022 vom griechischen Parlament verabschiedet wurde, die Frage der Muftis zur Sprache und stellte fest, dass die durch Verträge garantierte religiöse Autonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien unter dem Vorwand zur Modernisierung der Muftiate mit autonomer Struktur vollständig abgeschafft wird. 

Mit dem neuen Gesetz wird die religiöse Autonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien vollständig abgeschafft

Die ABTTF wies darauf hin, dass die religiöse Autonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, die heute ca. 150.000 Personen zählt, durch den Friedensvertrag von Lausanne von 1923 garantiert wurde und fügte hinzu, dass Griechenland der türkischen Gemeinschaft nicht erlaubt, ihre eigenen religiösen Führer, i.e. Muftis zu wählen und die gewählten Muftis nicht anerkennt, und dadurch gegen den Vertrag von Athen von 1913 verstößt, bei dem es Vertragspartei ist.  

Unter Hinweis darauf, dass die türkische Gemeinschaft als Reaktion auf die Ernennung von Muftis durch den Staat seit 1990 ihre eigenen Muftis gewählt hat, erklärte die ABTTF, dass die gewählten Muftis, die vom Staat nicht anerkannt werden, wegen widerrechtlicher Usurpation des Mufti-Amts strafrechtlich verfolgt und zu Haftstrafen verurteilt wurden. Die ABTTF stellte fest, dass es heute in West-Thrakien eine duale Struktur gibt, nämlich die vom Staat anerkannten stellvertretenden Muftis und die von der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien gewählten Muftis.

Die ABTTF unterstrich, dass die religiöse Autonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien durch das Präsidialdekret Nr. 52/2019, das die Befugnisse der Muftis stark einschränkt, indem die Muftiate komplett ans griechische Ministerium für Bildung und religiöse Angelegenheiten angegliedert werden, erneut untergraben wurde, und fügte hinzu, dass das Oberste Verwaltungsgericht den eingereichten Antrag auf Aufhebung des besagten Dekrets abgelehnt hat.

Die ABTTF stellte fest, dass mit dem vom griechischen Parlament am 29. Juli 2022 angenommenen Gesetz mit dem Titel „Modernisierung der Muftiate“, das gegen die Bestimmungen des Vertrags von Athen von 1913 und des Vertrags von Lausanne von 1923 verstößt, bezweckt, die religiöse Autonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien vollständig und offiziell abzuschaffen.

Die ABTTF betonte, dass das besagte Gesetz ohne vorhergehende Konsultation mit der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien ausgearbeitet wurde, und wies darauf hin, dass dieses Gesetz keine rechtliche Regelung über die Wahl der Muftis in Rodopi, Xanthi und Didymoteicho durch die dortigen Gemeinden vorsieht und es versucht wird, das Verfahren über die Bestimmung der Muftis in ein gemischtes System von Auswahl und Ernennung umzuwandeln. Die ABTTF wies darauf hin, dass der Staat beabsichtigt, die Muftiate vollständig zu kontrollieren, da das Gesetz nicht vorschreibt, dass sowohl Vertragsangestellte als auch Beamten, die in den Verwaltungsabteilungen der Muftiate arbeiten werden, muslimischen Glaubens und Angehörige der türkischen Gemeinschaft sein müssen.

Die ABTTF forderte Griechenland auf, sicherzustellen, dass die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien ihr Recht genießt, ihre eigenen religiösen Oberhäupter gemäß dem Vertrag von Athen von 1913 und dem Vertrag von Lausanne von 1923 zu wählen, und das Gesetz mit dem Titel „Modernisierung der Muftiate“ und das Präsidialdekret Nr. 52/2019 aufzuheben.

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