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Batı Trakya

Die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien fordert die volle Achtung ihrer Religionsfreiheit

08.11.2021

ABTTF Präsident: „Nach dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts hat sich gezeigt, dass das Parlament das jeweilige Gesetz von 1981 ergänzen oder ein neues Gesetz erlassen muss, sodass die Religionsfreiheit der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien sowie die der anderen muslimischen Gemeinden und der jüdischen Gemeinde in unserem Land uneingeschränkt respektiert und das rituelle Schächten von Tieren gemäß ihren religiösen Pflichten ermöglicht wird.“

Das Oberste Verwaltungsgericht Griechenlands hat mit seinem vor kurzem gefällten Urteil das betäubungslose Schlachten von Tieren gemäß dem jeweiligen Gesetz von 1981 verboten, da dies gegen die griechischen Rechtsvorschriften und die der Europäischen Union (EU) verstößt. Mit dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts wurde auch der Kabinettbeschluss von 2017 auf, der es erlaubte, Tiere an den heiligen Tagen des Islam und des Judentums ohne Betäubung zu schlachten.

„Das jüngste Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts bezüglich des Schlachtens von Tieren ist ein sensibles Thema, das für die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien und andere muslimische Gemeinden in unserem Land Griechenland von großem Interesse ist. Als eine Ausnahme von dem Gesetz von 1981 erlaubte der Kabinettsbeschluss von 2017 das betäubungslose Schlachten von Tieren in Schlachthöfen für die muslimischen und jüdischen Gemeinden, sofern eine eindeutige Balance zwischen Tierrechten und Religionsfreiheit gewährleistet ist. Das Oberste Verwaltungsgericht hob diesen Kabinettbeschluss auf. Allerdings hat das Oberste Verwaltungsgericht in seinem Urteil das Schlachten von Tieren in einem engen Rahmen, und zwar nur als das Schlachten von Tieren und Aufbewahren von Fleisch ausgelegt, aber nicht als eine religiöse Pflicht im Rahmen der Religionsfreiheit. An dieser Stelle müssen der Staat oder die Religionsgemeinden selbst den Bau neuer Schlachthöfe vornehmen, da nach dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts der Bedarf für das betäubungslose Schlachten von Tieren entstehen wird. Daher hat sich gezeigt, dass das Parlament das jeweilige Gesetz von 1981 ergänzen oder ein neues Gesetz erlassen muss, sodass die Religionsfreiheit der muslimischen und jüdischen Gemeinden uneingeschränkt respektiert und das rituelle Schächten von Tieren gemäß ihren religiösen Pflichten ermöglicht wird“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).