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Batı Trakya

Griechenland unter den zehn Ländern, gegen die es die meisten Beschwerdeverfahren beim EGMR gibt

04.11.2021

ABTTF Präsident: „Wie der EGMR-Richter aus unserem Land, Ioannis Ktistakis, klarstellte, muss unser Land unverzüglich die EGMR-Urteile in Bezug auf die Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere vollstrecken, und somit dieses seit 13 Jahren andauernde Defizit für sich beenden.“

Der Richter am Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Ioannis Ktistakis, sagte bei einer Online-Podiumsdiskussion, dass sich unter den EGMR-Urteilen gegen Griechenland, die von ihm seit mehr als einem Jahrzehnt nicht vollstreckt wurde, auch die in Bezug auf die Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien befinden.

Laut einem Bericht in der Zeitung Gündem stellte Ktistakis fest, dass Griechenland zu den zehn Ländern gehört, gegen die es die meisten Beschwerdeverfahren beim EGMR gibt, und fügte hinzu, dass die Nichtvollstreckung der EGMR-Urteile durch die nationalen Gerichte ein großes Defizit für Griechenland darstellt.

„Der EGMR-Richter Ioannis Ktistakis offenbart mit Zahlen, wie schwach das EGMR-Zeugnis unseres Landes ist, und sagt, dass es unangemessen für unser Land als ein EU-Mitgliedstaat ist. Es ist wichtig, dass diese Tatsache, die wir seit Jahren zum Ausdruck bringen, die unser Land jedoch beharrlich ignoriert, von einem EGMR-Richter aus unserem Land deutlich ausgesprochen wird. Unser Land muss unverzüglich die EGMR-Urteile in Bezug auf die Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere vollstrecken, und somit dieses seit 13 Jahren andauernde Defizit für sich beenden“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).