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Batı Trakya

Willkürliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren als Mittel der politischen Unterdrückung gegen die von den West-Thrakien Türken gewählten Muftis

15.10.2021

ABTTF Präsident: „Obwohl der EGMR in der Vergangenheit in einem ähnlichen Fall unser Land bereits verurteilt hat, ist hier ganz deutlich, dass unser Mufti Ibrahim Şerif, dem wieder einmal ‚Amtsanmaßung‘ vorgeworfen wird, aus politischen Motiven vor Gericht gestellt wird, und dies ist ein Mittel zur Einschüchterung unserer Gemeinschaft.“

Die Anhörung des Verfahrens gegen den von den in Griechenland lebenden West-Thrakien Türken gewählten Mufti von Rodopi, İbrahim Şerif, der wegen vermeintlicher „Amtsanmaßung“, die ihm wegen seiner Teilnahme an einer Massenbeschneidungsfeier für die der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien angehörenden Kinder im Stadtteil Alankuyu in Komotini im Jahr 2016, wo er Gebete aus dem Koran vorgelesen hatte, vor Gericht gestellt worden war, die eigentlich am 7. Oktober 2021 vor dem Strafgericht erster Instanz in Thessaloniki stattfinden sollte, wurde auf den 8. Dezember 2021 vertagt, da der Zeuge der Klägerseite nicht vor Gericht anwesend war. 

Das Gerichtsverfahren, das seit 2017 andauert, war von der Staatsanwaltschaft mit dem Klageanspruch eröffnet worden, der Mufti Şerif habe die Straftat der „Amtsanmaßung“ begangen, indem er während einer Massenbeschneidungsfeier Gebete aus dem Koran vorgelesen und so wie ein offizieller Mufti gehandelt habe.

„Bekanntlich war unserem Mufti von Rodopi, Ibrahim Şerif, auch in den vergangenen Jahren ‚Amtsanmaßung‘ vorgeworfen worden, und er hatte wegen des Urteils gegen ihn in diesem Fall in unserem Land Griechenland Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Im Jahr 1999 hatte der EGMR entschieden, dass unser Land mit seinem Urteil gegen unseren Mufti gegen den Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention in Bezug auf Religions- und Gewissensfreiheit verstoßen hatte. In seinem Urteil hatte der EGMR festgestellt, dass die nationalen Gerichte die Straftat der ‚Amtsanmaßung‘ nicht angemessen begründen konnten, und dass es in allen demokratischen Gesellschaften notwendig ist, alle Arten von Unterschieden zu schützen und zu tolerieren, und unterstrich, dass in diesem Zusammenhang jeder Gemeinschaft freisteht, ihren eigenen Religionsoberhaupt selbst zu bestimmen, und dass die mit dem Urteil gegen unseren Mufti verhängte Strafe ihn daran hinderte, seine Pflichten als Religionsoberhaupt zu erfüllen. Unser Mufti nahm als von unserer Gemeinschaft gewählter Mufti an der Beschneidungsfeier teil und sein Verhalten entspricht dem zuvor gefällten EGMR-Urteil. Obwohl der EGMR in einem ähnlichen Fall unser Land bereits verurteilt hat, ist hier ganz deutlich, dass unser Mufti, dem wieder einmal ‚Amtsanmaßung‘ vorgeworfen wird, aus politischen Motiven vor Gericht gestellt wird, und dies ist ein Mittel zur Einschüchterung unserer Gemeinschaft. Darüber hinaus ist klar, dass, wenn unser Mufti aufgrund einer möglichen Verurteilung in diesem jüngsten Gerichtsverfahren gegen ihn erneut einen Antrag beim EGMR stellt, der EGMR ein Urteil fällen wird, das seinem früheren Urteil gegen unser Land ähnelt. Als ABTTF stehen wir unserem Mufti während des gesamten Gerichtsverfahrens zur Seite und unterstützen ihn“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

*Foto: www.birlikgazetesi.org 
 

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