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Batı Trakya

Griechenland steht vor der Herausforderung, die Rechtsprechung des EGMR einzuhalten

29.09.2021

ABTTF Präsident: „Der ehemalige stellvertretende Premierminister unseres Landes, Evangelos Venizelos, erwähnt in seiner Rede die EGMR-Urteile in Bezug auf die türkischen Vereine in West-Thrakien nicht. Venizelos weiß aber ganz genau, dass unser Land verpflichtet ist, die Rechtsprechung des EGMR vollständig einzuhalten und alle gegen es gefällten EGMR-Urteile vollstrecken muss, ohne die bestimmten Urteile auszuwählen.“

Auf der Jahrestagung des Europäischen Konsortiums für Kirchen- und Staatsforschung mit dem Titel „Islam und Menschenrechte in der Europäischen Union (EU)“ vom 23.-25. September 2021 in Thessaloniki wurde auch auf die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien verwiesen.

In seiner Rede auf der Tagung sagte der ehemalige stellvertretende Premier- und Außenminister von Griechenland, Evangelos Venizelos, dass für die muslimische Minderheit in (West-)Thrakien das traditionelle islamische Recht angewandt wird, und stellte fest, dass Griechenland verpflichtet ist, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auch verzögert vollständig einzuhalten, indem er sich auf das EGMR-Urteil gegen Griechenland im Fall Hatice Molla Sali vom Dezember 2018 bezog. Venizelos fügte hinzu, dass er hofft, dass der Oberste Gerichtshof Griechenlands (Areios Pagos) sich nicht weiterhin der Anerkennung der Rechtsprechung des EGMR widersetzt.

„Der ehemalige stellvertretende Premier- und Außenminister unseres Landes Griechenland und das ehemalige Mitglied des Unterausschusses für die Vollstreckung der EGMR-Urteile der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE), Evangelos Venizelos sagt, dass das EGMR-Urteil im Fall Hatice Molla Sali zu vollstrecken ist, aber erwähnt aber dabei die von unserem Land seit 13 Jahren nicht vollstreckten EGMR-Urteile in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere in Bezug auf die Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien sowie die Ablehnung des Berufungsantrags der Türkischen Union von Xanthi durch den Obersten Gerichtshof am 29. Juni 2021 überhaupt nicht. Venizelos weiß aber ganz genau, dass unser Land verpflichtet ist, die Rechtsprechung des EGMR vollständig einzuhalten und alle gegen es gefällten EGMR-Urteile vollstrecken muss, ohne die bestimmten Urteile auszuwählen. Wie das Ministerkomitee des Europarats in seinem letzten Beschluss vom 16. September 2021 deutlich feststellte, muss unser Land sofort aufhören, die EGMR-Urteile in Bezug auf die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere sowie die Rechtsprechung des EGMR zu ignorieren, und die Ungerechtigkeit zu beseitigen, der die Türkische Union von Xanthi seit 38 Jahren ausgesetzt ist“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).