Griechenland bestreitet immer noch die Existenz der 120 Tausend in West-Thrakien lebenden Türken
Der Oberste Gerichtshof (Areios Pagos) von Griechenland hat ein 1984 ergangenes Urteil bestätigt, mit dem die 1927 gegründete Türkische Union von Xanthi (Ýskeçe) wegen des Wortes “Türkisch” im Namen verboten worden war. Diese Entscheidung zeigt wieder einmal, dass das internationale Recht und die Menschenrechte in Griechenland keine Geltung haben und dass die Existenz der 120 Tausend hier lebenden Türken weiterhin bestritten wird. Wir verurteilen schärfstens dieses selbst grundlegende Menschenrechte missachtende Urteil des Obersten Gerichtshofs von Griechenland.
Nach Artikel 1.1. der am 18. Dezember 1992 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Erklärung Nr. 47/135 „über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören“, müssen „Staaten die Existenz und die nationale oder ethnische, kulturelle, religiöse und sprachliche Identität von Minderheiten auf ihrem Staatsgebiet schützen und die entsprechenden Bedingungen für die Förderung dieser Identität gewährleisten“. Nach Artikel 2.4. „haben die Angehörigen von Minderheiten das Recht, ihre eigenen Vereine zu gründen und zu unterhalten.“ Griechenland aber akzeptiert noch nicht einmal die Existenz der im Lande lebenden Minderheiten der Türken, Mazedonen, Albaner und Vlachen, geschweige, dass es sie unterstützt.
Mit seinem Urteil akzeptierte der Oberste Gerichtshof die vom Staatsanwalt als Begründung für das Verbot der ‘Türkischen Union von Xanthi’ angeführten Behauptungen, der Verein bestehe “zum Nutzen eines anderen Landes”, beabsichtige zu „zeigen, dass es in Griechenland eine türkische Minderheit gebe“ und er versuche, „ein bislang nicht bestehendes Minderheitenproblem zu schaffen“ und „mit dem Wort ‚Türkisch’ im Namen die öffentliche Ordnung und die Ruhe und Ordnung der Bevölkerung von West-Thrakien zu stören.“ Das bedeutet nichts anderes, als dass 120 Tausend Türken allein deshalb für schuldig befunden werden, weil sie aus freiem Willen erklären, dass sie „Türken“ sind.
Also die Angehörigen derselben Minderheit, die seit 1923 als griechische Staatsbürger in Griechenland bestehenden Minderheitsschulen Unterricht in türkischer Sprache erhalten, derselben Minderheit, die Türkisch aus Schulbüchern lernen, die der griechische Staat selbst drucken lässt, von Lehrern, die der griechische Staat selbst ausbildet!
Der Berichterstatter des Obersten Gerichtshofs Nikolaos Kasavetis hat in seinem im September 2003 dem Gerichtshof überreichten Bericht festgestellt, dass die Menschen das Recht haben, ihre Identität selbst zu bestimmen, und dass der Oberste Gerichtshof zulassen muss, dass in West-Thrakien Bezeichnungen wie „Türkische Union” oder „Türken West-Thrakiens” verwendet werden.
Während der Oberste Gerichtshof also einerseits klar feststellt, dass 120 Tausend Angehörige der Minderheit „Türken” sind, erkennt er andererseits eine „Türkische” Identität nicht an und verbietet damit die Identität von 120 Tausend Angehörigen der Minderheit.
Wir fordern den griechischen Staat auf, anzuerkennen, dass Menschen ein Recht darauf haben, ihre Identität selbst zu bestimmen, wie es auch der Berichterstatter des Obersten Gerichtshofs feststellt, und dieses für ein im 21. Jahrhundert lebendes Land beschämende Unrecht abzustellen.
Wir rufen den griechischen Staat dazu auf, die in Griechenland lebenden Türken, Mazedonen, Albaner, Vlachen, Katholiken und alle anderen Minderheiten offiziell anzuerkennen und ihnen die von der Europäischen Union wie auch vom internationalen Recht zugestandenen Rechte zuzugestehen.
Alle internationalen Institutionen rufen wir dazu auf , Griechenland zu Schritten in diese Richtung zu ermahnen und entsprechend Druck auszuüben.